Das
Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel
1 des Gesetzes vom
3. August 2010 (BGBl. I S. 1112) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in den Angaben zu den §§ 31 und 32 jeweils das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- 2.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- b)
- Absatz 1 Satz 1 wird wie folgt geändert:
- aa)
- Im Satzteil vor Nummer 1 wird das Wort „abgesenkt" durch das Wort „gemindert" ersetzt.
- bb)
- Nummer 1 wird wie folgt geändert:
- aaa)
- In Buchstabe c wird die Angabe „§ 16a" durch die Angabe „§ 16e" ersetzt.
- bbb)
- In Buchstabe d wird die Angabe „§ 16 Abs. 3 Satz 2" durch die Angabe „§ 16d Satz 2" ersetzt.
- c)
- In Absatz 2 wird das Wort „ihr" durch das Wort „ihm" und das Wort „abgesenkt" durch das Wort „gemindert" ersetzt.
- d)
- In Absatz 3 Satz 3 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- e)
- Absatz 5 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 werden die Wörter „die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben," durch die Wörter „die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben," ersetzt.
- bb)
- In Satz 3 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- f)
- Absatz 6 wird wie folgt geändert:
- aa)
- In Satz 1 wird jeweils das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" und das Wort „Wirkung" durch das Wort „Beginn" ersetzt.
- bb)
- In Satz 2 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- cc)
- In Satz 3 werden die Wörter „die das 15. Lebensjahr, jedoch noch nicht das 25. Lebensjahr vollendet haben," durch die Wörter „die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben," sowie das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- dd)
- In Satz 4 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
- 3.
- In der Überschrift zu § 32 wird das Wort „Absenkung" durch das Wort „Minderung" ersetzt.
B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094
Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (23. BAföGÄndG)
G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1422