Artikel 3 - Beschäftigungschancengesetz (BeschCG k.a.Abk.)

G. v. 24.10.2010 BGBl. I S. 1417, 2329 (Nr. 52); Geltung ab 01.01.2011, abweichend siehe Artikel 4
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Artikel 3 Änderung des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen


Artikel 3 ändert mWv. 1. Januar 2011 5. SGBIIIÄndG Artikel 4

In Artikel 4 Absatz 2 des Fünften Gesetzes zur Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Verbesserung der Ausbildungschancen förderungsbedürftiger junger Menschen vom 26. August 2008 (BGBl. I S. 1728) wird die Angabe „2016" durch die Angabe „2018" ersetzt.



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