§ 1 - Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen (4. BerAufhV k.a.Abk.)

V. v. 19.10.2010 BGBl. I S. 1434 (Nr. 52)
Geltung ab 28.10.2010; FNA: 806-22-9-3 Berufliche Bildung

§ 1 Aufhebung der Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin


§ 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Die Anerkennung des Ausbildungsberufes Emailschriftenmaler/Emailschriftenmalerin wird aufgehoben.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 1 Vierte Verordnung über die Aufhebung der Anerkennung von Ausbildungsberufen

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 4. BerAufhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 4. BerAufhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 4. BerAufhV Besitzstandswahrung
... die vor Inkrafttreten dieser Verordnung in dem in § 1 genannten Ausbildungsberuf ausgebildet worden sind oder im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed