Zitierungen von § 2 PAuswGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 PAuswGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung sowie der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 330
Artikel 3 PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
... 17 Absatz 4 Satz 2 der Personalausweisverordnung erstatten lassen." 3. In § 2 Absatz 4 wird nach der Angabe „§ 1 Absatz 3" die Angabe „Satz 1" ...

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 6 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... Personalausweisverordnung erfolgt". 2. § 1a wird aufgehoben. 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Gebühr für die eID-Karte  ... 2. § 1a wird aufgehoben. 3. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Gebühr für die eID-Karte (1) Für die Ausstellung einer eID-Karte ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 3 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
... nach § 17 Absatz 4 Satz 2 der Personalausweisverordnung erstatten." 4. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Gebühr für die eID-Karte  ... erstatten." 4. § 2 wird wie folgt gefasst: „ § 2 Gebühr für die eID-Karte Für die Ausstellung einer eID-Karte für ... Wirtschaftsraums ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben." 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Auslagen für ...


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