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Zitierungen von § 2a PAuswGebV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2a PAuswGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PAuswGebV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften
V. v. 30.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 290
Artikel 6 PAuswVuaÄndV Änderung der Personalausweis- und eID-Karten-Gebührenverordnung
... in Verbindung mit § 36b der Personalausweisverordnung erfolgt." 4. § 2a wird ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung, der Personalausweisverordnung und der Personalausweisgebührenverordnung
V. v. 15.10.2020 BGBl. I S. 2199
Artikel 3 2. PassVuaÄndV Änderung der Personalausweisgebührenverordnung
... ist eine Gebühr von 37 Euro zu erheben." 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „§ 2a Auslagen für eID-Karten Die ... 5. Nach § 2 wird folgender § 2a eingefügt: „ § 2a Auslagen für eID-Karten Die eID-Karte-Behörden lassen sich die Auslagen ...
 
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