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Artikel 1 - Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Wirtschaftsstatistiken, zur Änderung von Statistikgesetzen und zur Anpassung einzelner Vorschriften an den Vertrag von Lissabon (VwDVGEGuaÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Gesetz über die Verwendung von Verwaltungsdaten für Zwecke der Wirtschaftsstatistiken


Artikel 1 ändert mWv. 12. November 2010 VwDVG


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