Das
Außenwirtschaftsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
27. Mai 2009 (BGBl. I S. 1150) wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 33 Absatz 4 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden nach den Wörtern „in Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- b)
- In Satz 2 werden nach den Wörtern „der Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 2.
- In § 34 Absatz 4 Nummer 2 und 3 werden jeweils nach den Wörtern „eines Rechtsaktes der Europäischen Gemeinschaften" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864