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Zitierungen von § 4 Verordnung über die Prüfung zum anerkannten Fortbildungsabschluss Geprüfter Sportfachwirt und Geprüfte Sportfachwirtin

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SportFachwFortbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SportFachwFortbV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 SportFachwFortbV Ziel der Prüfung und Bezeichnung des Fortbildungsabschlusses
... Sportfachwirt" und zur „Geprüften Sportfachwirtin" nach den §§ 2 bis 10 durchführen, in denen die auf einen beruflichen Aufstieg abzielende Erweiterung der ...
§ 3 SportFachwFortbV Gliederung und Durchführung der Prüfung (vom 17.12.2019)
... gliedert sich in folgende Qualifikationsbereiche: 1. Volks- und Betriebswirtschaft nach § 4 Absatz 1 , 2. Rechnungswesen nach § 4 Absatz 2, 3. Recht und Steuern nach § ... 1. Volks- und Betriebswirtschaft nach § 4 Absatz 1, 2. Rechnungswesen nach § 4 Absatz 2 , 3. Recht und Steuern nach § 4 Absatz 3, 4. Unternehmensführung ... 1, 2. Rechnungswesen nach § 4 Absatz 2, 3. Recht und Steuern nach § 4 Absatz 3 , 4. Unternehmensführung nach § 4 Absatz 4. (3) Der ... 3. Recht und Steuern nach § 4 Absatz 3, 4. Unternehmensführung nach § 4 Absatz 4 . (3) Der Prüfungsteil „Handlungsspezifische Qualifikationen" gliedert ... nach Absatz 2 ist schriftlich in Form von anwendungsbezogenen Aufgaben nach § 4 zu prüfen. In den Handlungsbereichen nach Absatz 3 ist schriftlich in Form von ...