Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Anlage 2 - Grundwasserverordnung (GrwV)

V. v. 09.11.2010 BGBl. I S. 1513 (Nr. 56); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Geltung ab 16.11.2010; FNA: 753-13-2 Wasserwirtschaft
| |

Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1) Schwellenwerte



Stoffe und Stoffgruppen CAS-Nr.1SchwellenwertAbleitungskriterium
Nitrat (NO3) 14797-55-850 mg/l 6Grundwasserqualitätsnorm gemäß
Richtlinie 2006/118/EG
Wirkstoffe in Pflanzenschutzmit-
teln einschließlich der relevanten
Metaboliten2,5, Biozid-Wirkstoffe
einschließlich relevanter Stoff-
wechsel- oder Abbau- bzw. Reak-
tionsprodukte sowie bedenkliche
Stoffe in Biozidprodukten3,5
-jeweils 0,1 µg/l
insgesamt4 0,5 µg/l
Grundwasserqualitätsnorm gemäß
Richtlinie 2006/118/EG
Arsen (As)5 7440-38-210 µg/l Trinkwasser-Grenzwert für chemische
Parameter
Cadmium (Cd)5 7440-43-90,5 µg/l Hintergrundwert
Blei (Pb)5 7439-92-110 µg/l Trinkwassergrenzwert für chemische
Parameter
Quecksilber (Hg)5 7439-97-60,2 µg/l Hintergrundwert
Ammonium (NH4+) 7664-41-70,5 mg/l Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara-
meter
Chlorid (Cl-) 168876-00-6250 mg/l Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara-
meter
Nitrit14797-65-00,5 mg/l Trinkwasser-Grenzwert für chemische
Parameter (Anlage 2 Teil II der Trink-
wasserverordnung)
ortho-Phosphat (PO43-) 14265-44-20,5 mg/l Hintergrundwert
Sulfat (SO42-) 14808-79-8250 mg/l Trinkwassergrenzwert für Indikatorpara-
meter
Summe aus Tri- und
Tetrachlorethen
79-01-6
127-18-4
10 µg/l Trinkwassergrenzwert für chemische
Parameter
1 Chemical Abstracts Service, Internationale Registrierungsnummer für chemische Stoffe.
2 Nach Artikel 2 Absatz 2 und Artikel 3 Nummer 32 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. Oktober 2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG des Rates (ABl. L 309 vom 24.11.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 652/2014 (ABl. L 189 vom 27.6.2014, S. 1) geändert worden ist, in der jeweils geltenden Fassung.
3 Nach Artikel 3 Absatz 1 Buchstabe f) der Verordnung (EU) Nr. 528/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Mai 2012 über die Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten (ABl. L 167 vom 27.6.2012, S. 1) in der jeweils geltenden Fassung.
4 „Insgesamt" bedeutet die Summe aller einzelnen bei dem Überwachungsverfahren nachgewiesenen und mengenmäßig bestimmten Wirkstoffgehalte von Pflanzenschutzmitteln und Biozidprodukten, einschließlich relevanter Stoffwechsel-, Abbau- und Reaktionsprodukte sowie bedenklicher Stoffe in Biozid-Produkten.
5 Die betroffenen Stoffe und Stoffgruppen sind nach Membranfiltration mit geeignetem Material mit einer Porengröße von 0,45 µm zu analysieren. Die Membranfiltration kann entfallen, wenn die direkte Gewinnung der Proben aus dem Grundwasser zu vergleichbaren Ergebnissen führt.
6 Liegen keine denitrifizierenden Verhältnisse vor, so ist der gemessene Nitratgehalt im Grundwasser maßgeblich. Liegen denitrifizierende Verhältnisse vor, so ist der maßgebliche Wert die Summe aus dem gemessenen Nitratgehalt im Grundwasser und dem ermittelten Denitrifikationswert. Der Denitrifikationswert ist der Wert, der angibt, wie viel Nitrat im Grundwasser bereits abgebaut worden ist. Er ist mit der besten verfügbaren Methode spätestens bis zum Ablauf des 22. Dezember 2025 erstmalig zu ermitteln. Die Parameter, die zur Ermittlung des Denitrifikationswertes erforderlich sind, müssen in Proben analysiert werden, die zeitgleich mit den Proben zur Bestimmung des Nitratgehalts dem Grundwasser entnommen worden sind.






 

Frühere Fassungen von Anlage 2 GrwV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 26.10.2022Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
vom 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
aktuell vorher 10.05.2017Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
vom 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
aktuellvor 10.05.2017Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage 2 GrwV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 2 GrwV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GrwV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 GrwV Gefährdete Grundwasserkörper
... Von einem solchen Risiko ist insbesondere auszugehen, wenn zu erwarten ist, dass die in Anlage 2 aufgeführten oder die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 2 festgelegten Schwellenwerte ...
§ 5 GrwV Kriterien für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands (vom 10.05.2017)
... Grundlage für die Beurteilung des chemischen Grundwasserzustands sind die in Anlage 2 aufgeführten Schwellenwerte. Geht von einem nicht in der Anlage 2 aufgeführten ... sind die in Anlage 2 aufgeführten Schwellenwerte. Geht von einem nicht in der Anlage 2 aufgeführten Schadstoff oder einer Schadstoffgruppe das Risiko aus, dass die ... Einheiten im Bundesgebiet im Bundesanzeiger. (3) Ist der in Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der ...
§ 7 GrwV Einstufung des chemischen Grundwasserzustands (vom 10.05.2017)
... schlecht ein. (2) Der chemische Grundwasserzustand ist gut, wenn 1. die in Anlage 2 enthaltenen oder die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 oder Absatz 3 festgelegten Schwellenwerte an ...
§ 8a GrwV Zusätzliche Inhalte der Bewirtschaftungspläne (vom 10.05.2017)
... folgende Informationen aufzunehmen: 1. Angabe der Schwellenwerte nach Anlage 2 sowie der Schwellenwerte, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 für einzelne ...
§ 10 GrwV Steigender Trend von Schadstoffkonzentrationen, Trendumkehr (vom 10.05.2017)
... eine Ausgangskonzentration in Höhe von drei Vierteln des Schwellenwertes nach Anlage 2 festzusetzen, oder 2. Schwellenwerte nach § 5 Absatz 3 festgelegt wurden.  ...
Anlage 2 GrwV (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 Absatz 2 Satz 4 Nummer 1) Schwellenwerte (vom 26.10.2022)
... mg/l Trinkwasser-Grenzwert für chemische Parameter ( Anlage 2 Teil II der Trink- wasserverordnung) ortho-Phosphat (PO43-) ...
 
Zitat in folgenden Normen

Düngeverordnung (DüV)
Artikel 1 V. v. 26.05.2017 BGBl. I S. 1305; zuletzt geändert durch Artikel 97 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
§ 13a DüV Besondere Anforderungen zum Schutz der Gewässer vor Verunreinigung, Erlass von Rechtsverordnungen durch die Landesregierungen (vom 01.05.2020)
... Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung auf Grund einer Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat; hiervon auszunehmen sind Gebiete von ... sind Gebiete von Grundwasserkörpern, in denen weder eine Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat noch ein steigender Trend von Nitrat nach § 10 der ... 10 der Grundwasserverordnung und eine Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat festgestellt worden ist, 2. Gebiete von ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit ... für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat oder Gebiete mit steigendem Trend von Nitrat nach ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten ...

Trinkwassereinzugsgebieteverordnung (TrinkwEGV)
V. v. 04.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 346
§ 8 TrinkwEGV Untersuchungen auf relevante Parameter
... sie lokal relevant sind: 1. für die Matrix Grundwasser Stoffe und Stoffgruppen aus Anlage 2 der Grundwasserverordnung 2. für die Matrix Oberflächenwasser a) prioritäre Stoffe und ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Erste Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 04.05.2017 BGBl. I S. 1044
Artikel 1 1. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... die hydrogeochemischen Einheiten im Bundesgebiet im Bundesanzeiger. (3) Ist der in Anlage 2 angegebene Schwellenwert für einen Stoff oder eine Stoffgruppe niedriger als der ... folgende Informationen aufzunehmen: 1. Angabe der Schwellenwerte nach Anlage 2 sowie der Schwellenwerte, die nach § 5 Absatz 1 Satz 2 und Absatz 3 für einzelne ... 5 Absatz 2" durch die Angabe „§ 5 Absatz 3" ersetzt. 5. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und ... 5 Absatz 3" ersetzt. 5. Anlage 2 wird wie folgt gefasst: „ Anlage 2 (zu § 3 Absatz 1, § 5 Absatz 1 und Absatz 3, § 7 Absatz 2 Nummer 1, § 10 ...

Verordnung zur Änderung der Düngeverordnung und anderer Vorschriften
V. v. 28.04.2020 BGBl. I S. 846
Artikel 1 DüVÄndV 2020 Änderung der Düngeverordnung 1)
... Zustand nach § 7 der Grundwasserverordnung auf Grund einer Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat; hiervon auszunehmen sind Gebiete von ... sind Gebiete von Grundwasserkörpern, in denen weder eine Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat noch ein steigender Trend von Nitrat nach § 10 der ... 10 der Grundwasserverordnung und eine Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat festgestellt worden ist, 2. Gebiete von ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit ... für Nitrat, 3. Gebiete von Grundwasserkörpern mit Überschreitung des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat oder Gebiete mit steigendem Trend von Nitrat nach ... 10 der Grundwasserverordnung und einer Nitratkonzentration von mindestens drei Vierteln des in Anlage 2 der Grundwasserverordnung enthaltenen Schwellenwerts für Nitrat, die innerhalb von Grundwasserkörpern im guten ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung
V. v. 12.10.2022 BGBl. I S. 1802
Artikel 1 2. GrwVÄndV Änderung der Grundwasserverordnung
... im Grundwasser wie gelöstes Eisen(II) oder Sulfat." 2. Anlage 2 wird wie folgt geändert: a) In der Zeile „Nitrat (NO3)" wird in der ...