Erlass - Erlass zur Genehmigung des neu gefassten Erlasses über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr (GefOrdErl k.a.Abk.)

E. v. 12.11.2010 BGBl. I S. 1530 (Nr. 56)
Geltung ab 16.11.2010; FNA: 1134-16-2 Symbole, Auszeichnungen, Feiertage

Erlass



Der Bundesminister der Verteidigung hat am 9. November 2010 den Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr vom 25. April 1996, zuletzt geändert am 6. November 2002, neu gefasst und mit der Neufassung die Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht" gestiftet.

Nach § 3 Absatz 1 des Gesetzes über Titel, Orden und Ehrenzeichen in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 1132-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 19. Februar 2006 (BGBl. I S. 334) geändert worden ist, genehmige ich die Neufassung dieses Erlasses sowie die Stiftung der Einsatzmedaille der Stufe „Gefecht" durch den Bundesminister der Verteidigung.

Das Bundesministerium des Innern veröffentlicht den neu gefassten Erlass über die Stiftung der Einsatzmedaille der Bundeswehr im Bundesanzeiger.



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