Bekanntmachung - Bekanntmachung der Beitragssätze in der allgemeinen Rentenversicherung und der knappschaftlichen Rentenversicherung für das Jahr 2011 (RVBeitrSBek2011 k.a.Abk.)

B. v. 16.11.2010 BGBl. I S. 1550 (Nr. 57)
Geltung ab 01.01.2011; FNA: 8232-58-6 Ergänzende Vorschriften zu den Rentenversicherungen
Bekanntmachung

Bekanntmachung



Auf Grund des § 158 Absatz 4 des Sechsten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Rentenversicherung -, der zuletzt durch Artikel 259 Nummer 1 der Verordnung vom 31. Oktober 2006 (BGBl. I S. 2407) geändert worden ist, wird bekannt gemacht:

Der Beitragssatz für das Jahr 2011 beträgt in der allgemeinen Rentenversicherung 19,9 Prozent und in der knappschaftlichen Rentenversicherung 26,4 Prozent.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Im Auftrag Recht



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