Das
Besoldungsüberleitungsgesetz vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160, 221, 462), das durch Artikel
3a des Gesetzes vom
5. Februar 2009 (BGBl. I S. 160) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Anlagen 1 und 2 erhalten die aus den Anhängen 25 und 26 zu diesem Gesetz ersichtliche Fassung.
- 2.
- In § 2 Absatz 1 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 bis 3, den Absätzen 8 und 9, § 3 Absatz 1 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe „Anlage 1" die Wörter „in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung" eingefügt.
- 3.
- In § 4 Satz 1 und § 5 Absatz 1 Satz 1 werden jeweils nach der Angabe „Anlage 2" die Wörter „in der ab 1. Juli 2009 gültigen Fassung" eingefügt.