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Anlage D16 - Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

Artikel 1 V. v. 25.11.2004 BGBl. I S. 2945; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-1 Ausländerrecht
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Anlage D16 Aufkleber zur Anschriftenänderung (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes)



Aufkleber zur Anschriftenänderung (BGBl. I 2011 S. 1548)




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Frühere Fassungen von Anlage D16 AufenthV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 04.12.2020Artikel 1 Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
vom 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
aktuell vorher 01.09.2011Artikel 1 Sechste Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung
vom 22.07.2011 BGBl. I S. 1530
aktuellvor 01.09.2011früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von Anlage D16 AufenthV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage D16 AufenthV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 58 AufenthV Vordruckmuster (vom 01.11.2023)
... der Anschrift auf Dokumenten mit Chip (§ 78 Absatz 7 Satz 2 des Aufenthaltsgesetzes) das in Anlage D16 abgedruckte Muster. Die nach den Mustern in den Anlagen D4c, D7a, D8a ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtzehnte Verordnung zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (18. AufenthVÄndV)
V. v. 26.11.2020 BGBl. I S. 2606
Artikel 1 18. AufenthVÄndV Änderung der Aufenthaltsverordnung
... gestrichen. d) In der neuen Nummer 13 wird die Angabe „ Anlage D16 " durch die Angabe „Anlage D15" ersetzt. e) In der neuen Nummer 14 wird ... e) In der neuen Nummer 14 wird die Angabe „Anlage D17" durch die Angabe „ Anlage D16 " ersetzt. 5. § 59 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 ... (BGBl. 2020 I S. 2608)] ". 10. Anlage D15 wird aufgehoben. 11. Anlage D16 wird Anlage D15 und wird wie folgt gefasst: „Anlage D15 Bescheinigung des ... Bescheinigung des Daueraufenthalts (BGBl. 2020 I S. 2609)] ". 12. Anlage D17 wird Anlage D16 ...