§ 1
Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.
Frühere Fassungen von § 1 SGG
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Zitierungen von § 1 SGG
interne Verweise§ 206 SGG ... der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, sind die §§ 1 , 50a bis 50c und 60 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. ...
Zitat in folgenden NormenSiebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes ... Fünfter" durch die Angabe Sechster" ersetzt. 2. Dem § 1 wird folgender Satz 2 angefügt: Sie kann nach Maßgabe des ... der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, sind die §§ 1 , 50a bis 50 c und 60 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Für einen ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenSiebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
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