§ 1 - Sozialgerichtsgesetz (SGG)

neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 330-1 Verfassung und Verfahren der Sozialgerichte
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§ 1


§ 1 hat 1 frühere Fassung und wird in 3 Vorschriften zitiert

Die Sozialgerichtsbarkeit wird durch unabhängige, von den Verwaltungsbehörden getrennte, besondere Verwaltungsgerichte ausgeübt.


Text in der Fassung des Artikels 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes G. v. 9. Dezember 2004 BGBl. I S. 3302 m.W.v. 1. Januar 2009

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Frühere Fassungen von § 1 SGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2009Artikel 3 Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
vom 09.12.2004 BGBl. I S. 3302

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 1 SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1 SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 206 SGG
... der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, sind die §§ 1 , 50a bis 50c und 60 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... „Fünfter" durch die Angabe „Sechster" ersetzt. 2. Dem § 1 wird folgender Satz 2 angefügt: „Sie kann nach Maßgabe des ... der Gerichte der Verwaltungsgerichtsbarkeit anhängig sind, sind die §§ 1 , 50a bis 50 c und 60 in der bis zum 31. Dezember 2008 geltenden Fassung anzuwenden. Für einen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 3 7. SGGÄndG Weitere Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... „Sechster" durch die Angabe „Fünfter" ersetzt. 4. § 1 Satz 2 wird aufgehoben. 5. Der Fünfte Abschnitt wird aufgehoben; der bisherige ...


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