Zitierungen von § 23 SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 23 SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 35 SGG
... bei einem Sozialgericht gewesen sein. Im übrigen gelten die §§ 13 bis 23 . (2) In den Fällen des § 18 Abs. 4, der §§ 21 und 22 Abs. 2 ...
§ 47 SGG
... oder Landessozialgericht gewesen sein. Im übrigen gelten die §§ 16 bis 23 entsprechend mit der Maßgabe, daß in den Fällen des § 18 Abs. 4, der ...
§ 208 SGG (vom 25.10.2013)
... Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG)
Artikel 2 G. v. 05.05.2004 BGBl. I S. 718, 776; zuletzt geändert durch Artikel 17 G. v. 25.06.2021 BGBl. I S. 2154
§ 15 JVEG Grundsatz der Entschädigung (vom 01.01.2021)
... den Sitzungen solcher Ausschüsse teilnehmen (§§ 29, 38 des Arbeitsgerichtsgesetzes, §§ 23 , 35 Abs. 1, § 47 des ...

Siebentes Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
G. v. 09.12.2004 BGBl. I S. 3302
Artikel 1 7. SGGÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... und des Oberverwaltungsgerichts die ehrenamtlichen Richter. (2) § 23 findet keine Anwendung." 9. Der bisherige „Fünfte Abschnitt" wird ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 444
Artikel 1 SGGuaÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... aus den Kreisen der Arbeitnehmer kann auch sein, wer arbeitslos ist." 7. § 23 Abs. 1 Satz 2 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Er besteht aus je einem ...

Viertes Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 3057, 2012 BGBl. I S. 670; zuletzt geändert durch Artikel 13 Abs. 17 G. v. 12.04.2012 BGBl. I S. 579
Artikel 8 4. SGBIVuaÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... Rechts der Teilhabe behinderter Menschen zuständig sind" ersetzt. 3. § 23 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... „§ 208 Ehrenamtliche Richter, die vor dem 1. Januar 2012 nach § 23 Absatz 1 Satz 2 als Mitglieder des Ausschusses der ehrenamtlichen Richter gewählt worden ...


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