Zitierungen von § 96 SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 96 SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und des Arbeitsgerichtsgesetzes
G. v. 26.03.2008 BGBl. I S. 444
Artikel 1 SGGuaÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gilt § 67 entsprechend." 16. § 96 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Nach Klageerhebung wird ein neuer ...


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