Entscheidung - Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 1 BvL 12/07 - (zu § 8b Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes) (BVerfGE20101012 k.a.Abk.)

B. v. 01.12.2010 BGBl. I S. 1766 (Nr. 61)
Geltung ab 09.12.2010; FNA: 1104-5 Bundesverfassungsgericht
Entscheidung

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Entscheidung ändert mWv. 9. Dezember 2010 KStG

Aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Oktober 2010 - 1 BvL 12/07 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht:

§ 8b Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5 Satz 1 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22. Dezember 2003 (Bundesgesetzblatt Teil I Seite 2840) ist mit dem Grundgesetz vereinbar.

Die vorstehende Entscheidungsformel hat gemäß § 31 Absatz 2 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes Gesetzeskraft.

Die Bundesministerin der Justiz

S.
Leutheusser-Schnarrenberger



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