Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Änderung Anlage KTFG vom 22.07.2022

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 1 2. EKFG-ÄndG am 22. Juli 2022 und Änderungshistorie des KTFG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage KTFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 22.07.2022 geltenden Fassung
Anlage KTFG n.F. (neue Fassung)
in der am 22.07.2022 geltenden Fassung
durch Artikel 1 G. v. 12.07.2022 BGBl. I S. 1144
 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage (zu § 6 Satz 3) Wirtschaftsplan des Energie- und Klimafonds


(Text neue Fassung)

Anlage (aufgehoben)


vorherige Änderung


Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Soll
2011
1.000€ | Soll
2010
1.000€ | Ist
2009
1.000€

| Vorbemerkung

| Am 28. September 2010 hat die Bundesregierung
ihr langfristig angelegtes Energiekonzept be-
schlossen. Deutschland will danach in Zukunft
bei wettbewerbsfähigen Energiepreisen und ho-
hem Wohlstandsniveau eine Vorreiterrolle hinsicht-
lich Energieeffizienz und Umweltschonung anstre-
ben. Ein hohes Maß an Versorgungssicherheit, ein
wirksamer Klima- und Umweltschutz sowie eine
wirtschaftlich tragfähige Energieversorgung sind
zugleich wichtige Voraussetzungen dafür, dass
Deutschland auch langfristig ein wettbewerbsfähi-
ger Industriestandort bleibt. | Ab dem Jahr 2011 werden auf der Grundlage des
Energiekonzeptes zusätzliche Mittel aus Förder-
beiträgen der Betreibergesellschaften der deut-
schen Kernkraftwerke und aus den in § 4 Ab-
satz 1 Nummer 3 des Gesetzes zur Errichtung
eines Sondervermögens 'Energie- und Klima-
fonds' genannten Mehrerlösen aus der Verstei-
gerung der Berechtigungen zur Emission von
Treibhausgasen bereitgestellt.
Zur Umsetzung der Zweckbestimmung des
'Energie- und Klimafonds' wird ein jährlicher
Wirtschaftsplan aufgestellt. Im Jahr 2011 fließen
dem Sondervermögen Einnahmen in Höhe von
300 Mio. € zu.

| Einnahmen

| Verwaltungseinnahmen | | |

119 99
-960 | Vermischte Einnahmen | - | |

| Übrige Einnahmen | | |

162 01
-960 | Erträge aus der Anlage der vertraglich vereinbarten Zah-
lungen der Betreibergesellschaften der deutschen Kern-
kraftwerke | - | |

Haushaltsvermerk: | | |

Mehreinnahmen dienen zur Deckung von Mehraus-
gaben bei folgendem Titel: 919 01. | | |

282 01
-873 | Vertraglich vereinbarte Zahlungen der Betreibergesell-
schaften der deutschen Kernkraftwerke | 300.000 | |

359 01
-950 | Entnahme aus Rücklage | - | |

| Ausgaben

| Haushaltsvermerk:

| 1. Die Ausgaben sind übertragbar.

| 2. Einsparungen bei den Titeln 683 01, 683 02, 686 01,
686 03, 686 04, 686 05, 687 01 und 687 02 dienen zur
Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel:
919 01.

| Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)

661 07
-411 | Förderung von Maßnahmen zur energetischen Gebäude-
sanierung 'CO2-Gebäudesanierungsprogramm' der KfW
Förderbank | | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 500.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 60.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 50.000 T€

im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 45.000 T€

im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 40.000 T€

im Haushaltsjahr 2018 bis zu | 40.000 T€

im Haushaltsjahr 2019 bis zu | 35.000 T€

im Haushaltsjahr 2020 bis zu | 35.000 T€

im Haushaltsjahr 2021 bis zu | 35.000 T€

Erläuterungen
Das Förderprogramm 2011 umfasst ein Volumen von 500 Mio. €.




Mehrjährige Maßnahmen
(davon neue Maßnahmen in Fettdruck) | Gesamt-
ausgaben
des
Bundes | Verausgabt
bis
2009 | Bewilligt
2010 | Nach 2010
über-
tragene
Ausgabe-
reste | Veran-
schlagt
2011 | Vorbe-
halten
für
2012 ff

| 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€ | 1.000€

1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7

Förderprogramm 2011 | 500.000 | - | - | - | - | 500.000


Titel
Funktion | Zweckbestimmung | Soll
2011
1.000€ | Soll
2010
1.000€ | Ist
2009
1.000€

683 01
-171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Erneuerbare
Energien | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 400.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€

| Erläuterungen: | | |

Bezeichnung | 1.000€

1. Anwendungsorientierte Forschung | 31.000

2. Grundlagenforschung | 9.000

Zusammen | 40.000

683 02
-171 | Forschungs- und Entwicklungsvorhaben: Energieeffizienz | 28.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 400.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 25.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 125.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 150.000 T€

Erläuterungen: | | |

Bezeichnung | 1.000€

1. Anwendungsorientierte Forschung | 22.000

2. Grundlagenforschung | 6.000

Zusammen | 28.000

686 01
-790 | Klimaschonende Mobilität | 20.000 | |

686 03
-629 | Förderung der rationellen und sparsamen Energieverwen-
dung - Energieeffizienzfonds | 90.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 820.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 70.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 200.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 250.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 300.000 T€

Erläuterungen: | | |

1. Energie- und Stromsparchecks für private Haushalte
2. Verbraucherinformationen zum Energiesparen sowie Öffent-
lichkeitsarbeit
3. Unterstützung der Markteinführung hoch effizienter Quer-
schnittstechnologien (z. B. Motoren, Pumpen, Kälteanlagen,
Green-IT) durch direkte Zuschüsse an KMU
4. Förderung von Energiemanagementsystemen
5. Modernisierungsoffensive für innovative Netze
6. Förderung energieeffizienter und klimaschonender Produk-
tionsprozesse
7. Förderung von hocheffizienten Kraftwerkstechnologien ge-
mäß EU-ETS-Richtlinie und gemäß Energiekonzept der Bun-
desregierung
8. Unterstützung und Entwicklung sonstiger Effizienzmaßnah-
men | | |

686 04
-629 | Markteinführungsprogramm zur Förderung des Einsatzes
erneuerbarer Energien | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 330.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€

Erläuterungen:
Förderung von innovativen Technologien zum Einsatz erneuerba-
rer Energien (insbesondere zur Wärme- und Kälteerzeugung in
Wohngebäuden und Nichtwohngebäuden). | | |

686 05
-332 | Nationale Klimaschutzinitiative | 40.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 330.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 80.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 120.000 T€

Erläuterungen:
1. Modellprojekte für den Klimaschutz
2. Förderung innovativer Technologien, Klimaschutz, Energie-
und Ressourceneffizienz
3. Klimaschutzkonzepte
4. Informations- und Qualifikationsmaßnahmen zum Klima-
schutz
5. Klimaschutzmaßnahmen in Kommunen (z. B. Erstellung von
Klimaschutzkonzepten) | | |

687 01
-332 | Internationaler Klima- und Umweltschutz | 35.000 | |

Verpflichtungsermächtigung
davon fällig: | 980.000 T€ | | |

im Haushaltsjahr 2012 bis zu | 30.000 T€

im Haushaltsjahr 2013 bis zu | 300.000 T€

im Haushaltsjahr 2014 bis zu | 300.000 T€

im Haushaltsjahr 2015 bis zu | 200.000 T€

im Haushaltsjahr 2016 bis zu | 100.000 T€

im Haushaltsjahr 2017 bis zu | 50.000 T€

Haushaltsvermerk:
1. Die Verpflichtungsermächtigung ist in Höhe von
950.000 T€ gesperrt. | | |

Haushaltsjahr 2012 | 25.000 T€

Haushaltsjahr 2013 | 295.000 T€

Haushaltsjahr 2014 | 295.000 T€

Haushaltsjahr 2015 | 195.000 T€

Haushaltsjahr 2016 | 95.000 T€

Haushaltsjahr 2017 | 45.000 T€

Die Aufhebung der Sperre bedarf der Einwilligung
des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundes-
tages.

| 2. Die Erläuterungen zu Nr. 2 sind verbindlich.
Erläuterungen:
1. Es sollen u. a. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen des
Klimawandels, zum Schutz und zur nachhaltigen Nutzung von
Kohlenstoffsenken sowie zur Minderung von Treibhausgas-
emissionen in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert
werden. Aus den Ausgaben sind 4 Mio. € für die Entwicklung
eines globalen Kohlenstoffmarktes vorgesehen.
2. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen müssen
mindestens zu 90 Prozent ODA-anrechenbar sein. | | |

687 02
-629 | Internationale Energie- und Rohstoffpartnerschaften | 7.000 | |

| Ausgaben für Investitionen | | |

871 01
-680 | Entschädigungen und Kosten aus Deckungszusagen des
Bundes gegenüber der KfW für Maßnahmen der KfW zur
Förderung der ersten zehn Offshore-Windparks | - | |

| Erläuterungen:
Soweit Schadensfälle nicht aus Einnahmen der KfW, die im Zu-
sammenhang mit der Durchführung der Maßnahmen angefallen
sind, abgedeckt werden können, sind diese aus Mitteln des Son-
dervermögens zu decken. | | |

| Besondere Finanzierungsausgaben | | |

919 01
-950 | Zuführungen an Rücklage | - | |

| Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparun-
gen bei folgenden Titeln geleistet werden: 683 01,
683 02, 686 01, 686 03, 686 04, 686 05, 687 01
und 687 02.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehrein-
nahmen bei folgendem Titel geleistet werden:
162 01. | | |

| Abschluss der Anlage | | |

| Einnahmen | | |

Verwaltungseinnahmen | - | - |

Übrige Einnahmen | 300.000 | - |

Gesamteinnahmen | 300.000 | - |

| Ausgaben | | |

Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) | 300.000 | - |

Ausgaben für Investitionen | - | - |

Besondere Finanzierungsausgaben | - | - |

Gesamtausgaben | 300.000 | - |