Eingangsformel - Zweite Verordnung zur Änderung der Mauthöheverordnung (2. MautHVÄndV k.a.Abk.)

V. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1848 (Nr. 62); Geltung ab 01.01.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 3 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit Absatz 3 des Autobahnmautgesetzes für schwere Nutzfahrzeuge in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Dezember 2004 (BGBl. I S. 3122), von denen § 3 Absatz 2 Satz 1 durch Artikel 6 des Gesetzes vom 29. Mai 2009 (BGBl. I S. 1170) geändert worden ist, verordnet die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundestages:



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