interne Verweise§ 8 LuftVStG Steuerliche Beauftragte (vom 01.04.2020) ... (2) Die Tätigkeit als steuerlicher Beauftragter eines Luftverkehrsunternehmens im Sinne des § 7 Absatz 2 Satz 3 bedarf der Erlaubnis durch das zuständige Hauptzollamt. Sie wird auf Antrag unter ...
§ 12 LuftVStG Steueranmeldung, Fälligkeit (vom 01.04.2020) ... Kalendermonats der Entstehung fällig. (2) (aufgehoben) (3) Wird nach § 7 Absatz 1 kein Antrag auf Registrierung gestellt, hat der Steuerschuldner unverzüglich für jeden ...
§ 13 LuftVStG Aufzeichnungspflichten ... die Besteuerung festzustellen. Soweit ein steuerlicher Beauftragter gemäß § 7 Absatz 2 Satz 3 und 4 benannt ist, hat das Luftverkehrsunternehmen diesem die Aufzeichnungen nach ...
§ 16 LuftVStG Bußgeldvorschriften ... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig 1. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 1 sich nicht oder nicht rechtzeitig registrieren lässt, 2. entgegen ... 1 Satz 1 sich nicht oder nicht rechtzeitig registrieren lässt, 2. entgegen § 7 Absatz 1 Satz 2 eine dort genannte Angabe nicht, nicht richtig, nicht vollständig, nicht in ... oder nicht rechtzeitig übermittelt, 3. einer vollziehbaren Anordnung nach § 7 Absatz 3, § 8 Absatz 3 Satz 3, § 9 oder § 13 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt, ... 3 Satz 3, § 9 oder § 13 Absatz 2 Satz 2 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 7 Absatz 4 oder § 8 Absatz 4 eine Änderung der Verhältnisse nicht, nicht richtig, ...
§ 18 LuftVStG Ermächtigungen (vom 27.06.2020) ... der Besteuerung und des Steueraufkommens Bestimmungen zu den §§ 1, 3, 4, 6 bis 15 und 17 Absatz 1 zu erlassen und dabei 1. Bestimmungen zur Umsetzung der ... für die internationalen Einrichtungen, 2. das Verfahren zur Registrierung nach § 7 näher zu regeln, 3. das Erlaubnisverfahren nach § 8 näher zu regeln, ...
Zitat in folgenden NormenLuftverkehrsteuer-Durchführungsverordnung (LuftVStDV)
V. v. 22.08.2012 BGBl. I S. 1812; zuletzt geändert durch Artikel 8 V. v. 14.08.2020 BGBl. I S. 1960
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Energiesteuer- und des Stromsteuergesetzes sowie zur Änderung des Luftverkehrsteuergesetzes
G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2436, 2725, 2013 I 488
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