Das
Zweite Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. Dezember 2003, BGBl. I S. 2954, 2955), das zuletzt durch Artikel
3 des Gesetzes vom
24. Oktober 2010 (BGBl. I S. 1422), geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Angabe zu Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 werden die Wörter „und befristeter Zuschlag" gestrichen.
- b)
- Die Angabe zu § 24 wird wie folgt gefasst: „§ 24 (weggefallen)"
- c)
- In der Angabe zu § 31 werden die Wörter „und des befristeten Zuschlages" gestrichen.
- 2.
- § 11 Absatz 3a wird aufgehoben.
- 3.
- In der Überschrift zu Kapitel 3 Abschnitt 2 Unterabschnitt 1 werden die Wörter „und befristeter Zuschlag" gestrichen.
- 4.
- § 24 wird aufgehoben.
- 5.
- § 26 Absatz 1 wird aufgehoben.
- 6.
- § 31 wird wie folgt geändert:
- a)
- In der Überschrift werden die Wörter „und des befristeten Zuschlages" gestrichen.
- b)
- In Absatz 1 Satz 1 werden nach dem Wort „wird" die Wörter „unter Wegfall des Zuschlags nach § 24" gestrichen.
- c)
- In Absatz 2 werden nach den Wörtern „das Arbeitslosengeld II" die Wörter „unter Wegfall des Zuschlags nach § 24" gestrichen.
- 7.
- § 43 Satz 2 wird aufgehoben.
B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1933