Änderung § 12d RStruktFG vom 01.01.2015

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§ 12d RStruktFG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.01.2015 geltenden Fassung
§ 12d RStruktFG n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2016 geltenden Fassung
durch Artikel 4 G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
(Text alte Fassung)

§ 12d (neu)


(Text neue Fassung)

§ 12d (aufgehoben)





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