Artikel 16a - Restrukturierungsgesetz (RStruktG k.a.Abk.)

Artikel 16a Änderung der Prüfungsberichtsverordnung


Artikel 16a wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2011 PrüfbV § 10

In § 10 Absatz 1 Satz 1 der Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793) wird nach der Angabe „§ 25a Absatz 1 Satz 3" die Angabe „Nummer 1" gestrichen.

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Zitierungen von Artikel 16a Restrukturierungsgesetz

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 16a RStruktG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RStruktG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie
G. v. 01.03.2011 BGBl. I S. 288
Artikel 14 2. EGeldRLUG Änderung der Prüfungsberichtsverordnung
... Prüfungsberichtsverordnung vom 23. November 2009 (BGBl. I S. 3793), die durch Artikel 16a des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) geändert worden ist, wird wie folgt ...


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