(7824-8)
Das
Tierzuchtgesetz vom
21. Dezember 2006 (BGBl. I S. 3294), das durch die Verordnung vom
20. August 2008 (BGBl. I S. 1749) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In der Inhaltsübersicht wird in der § 30 betreffenden Zeile das Wort „Gemeinschaftsrechts" durch das Wort „Unionsrechts" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Nummer 18 Buchstabe b und im abschließenden Satzteil werden jeweils die Wörter „Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Union" ersetzt.
- 3.
- In § 3 Absatz 1, § 7 Absatz 1, 3 und 4, § 8 Absatz 1 Nummer 1, 2, 3 und 5, § 12 Satz 1 Nummer 2, § 13 Absatz 1 Nummer 3 und Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a und Nummer 4, § 15 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 und Absatz 4, § 18 Absatz 1 Nummer 1 und 3, §§ 20 und 22 Absatz 1 Satz 1 sowie in § 27 Absatz 1 und 2 Satz 1 werden jeweils nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 4.
- In § 5 werden
- a)
- in Absatz 4 Satz 1 nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt,
- b)
- in Absatz 5 die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.
- 5.
- In § 9 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 werden
- a)
- die Wörter „Einrichtungen der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Einrichtungen der Europäischen Union" ersetzt und
- b)
- nach den Wörtern „Rechtsakten der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt.
- 6.
- In § 19 Absatz 1 werden
- a)
- jeweils in Satz 1 Nummer 1 und Satz 3 nach den Wörtern „Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und
- b)
- in Satz 1 Nummer 2 Buchstabe a die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäische Kommission" ersetzt.
- 7.
- In § 23 werden
- a)
- in Absatz 3
- aa)
- nach den Wörtern „Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft" die Wörter „oder der Europäischen Union" eingefügt und
- bb)
- die Wörter „der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Europäischen Kommission" ersetzt und
- b)
- in Absatz 4 Satz 1 die Wörter „der Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „der Europäischen Kommission" ersetzt.
- 8.
- In § 25 Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „Kommission der Europäischen Gemeinschaft" durch die Wörter „Europäischen Kommission" ersetzt.
- 9.
- In § 30 werden in der Überschrift und in Absatz 3 jeweils das Wort „Gemeinschaftsrechts" durch das Wort „Unionsrechts" ersetzt.
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 40 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934, 1945; aufgehoben durch Artikel 42 Abs. 2 G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934