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III. - Anordnung zur Übertragung von Zuständigkeiten für den Erlass von Widerspruchsbescheiden und die Vertretung des Dienstherrn bei Klagen von Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin in Reisekosten-, Umzugskosten- und Trennungsgeldangelegenheiten sowie in Angelegenheiten nach der Bundesbeihilfeverordnung (BAuABBhZustAnO k.a.Abk.)

A. v. 22.11.2010 BGBl. I S. 1949 (Nr. 63); aufgehoben durch § 6 A. v. 03.06.2022 BGBl. I S. 1073
Geltung ab 01.12.2010; FNA: 2030-14-178 Beamte
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III.



Diese Anordnung wird am 1. Dezember 2010 wirksam. Die Abschnitte I und II sind auch anzuwenden auf bereits laufende Verfahren der Beschäftigten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin.