Änderung Anlage 18 FeV vom 01.05.2014

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Anlage 18 FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 01.05.2014 geltenden Fassung
Anlage 18 FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 01.01.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 18 (neu)


(Text neue Fassung)

Anlage 18 (zu § 44 Absatz 1) Teilnahmebescheinigung gemäß § 44 FeV *)


vorherige Änderung

 


Teilnahmebescheinigung (BGBl. 2014 I S. 373)



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*) Anm. d. Red.: Im Muster nicht konsolidierte Änderungen

In Anlage 18 werden in der Bezeichnung der Anlage die Angabe 'Format: DIN A5' durch die Angabe 'Format DIN A5 oder in Fällen des 1-seitigen Ausdrucks DIN A4', die Angabe '-Rückseite-' durch die Angabe '-Rückseite oder 2. Teil Vorderseite-' sowie in der so geänderten Rückseite jeweils das Wort 'Bausteine' durch das Wort 'Lösungsstrategien' ersetzt.




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