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Änderung Anlage 4 FeV vom 30.06.2012
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Anlage 4 FeV a.F. (alte Fassung) in der vor dem 30.06.2012 geltenden Fassung | Anlage 4 FeV n.F. (neue Fassung) in der am 30.06.2012 geltenden Fassung durch Artikel 1 V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394 |
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(Textabschnitt unverändert) Anlage 4 (zu den §§ 11, 13 und 14) Eignung und bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen | |
Vorbemerkung 1. Die nachstehende Aufstellung enthält häufiger vorkommende Erkrankungen und Mängel, die die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen längere Zeit beeinträchtigen oder aufheben können. Nicht aufgenommen sind Erkrankungen, die seltener vorkommen oder nur kurzzeitig andauern (z. B. grippale Infekte, akute infektiöse Magen-/Darmstörungen, Migräne, Heuschnupfen, Asthma). 2. Grundlage der im Rahmen der §§ 11, 13 oder 14 vorzunehmenden Beurteilung, ob im Einzelfall Eignung oder bedingte Eignung vorliegt, ist in der Regel ein ärztliches Gutachten (§ 11 Absatz 2 Satz 3), in besonderen Fällen ein medizinisch-psychologisches Gutachten (§ 11 Absatz 3) oder ein Gutachten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr (§ 11 Absatz 4). 3. Die nachstehend vorgenommenen Bewertungen gelten für den Regelfall. Kompensationen durch besondere menschliche Veranlagung, durch Gewöhnung, durch besondere Einstellung oder durch besondere Verhaltenssteuerungen und -umstellungen sind möglich. Ergeben sich im Einzelfall in dieser Hinsicht Zweifel, kann eine medizinisch-psychologische Begutachtung angezeigt sein. | | Eignung oder bedingte Eignung | Beschränkungen/Auflagen bei bedingter Eignung | Krankheiten, Mängel | Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF | Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T | Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E, FzF 1. | Mangelndes Sehvermögen siehe Anlage 6 | | | | 2. | Schwerhörigkeit und Gehörlosigkeit | | | | 2.1 | hochgradige Schwerhörig- keit (Hörverlust von 60 % und mehr), beidseitig sowie Gehörlosigkeit, beidseitig | ja wenn nicht gleichzeitig andere schwer- wiegende Mängel (z. B. Sehstörun- gen, Gleichge- wichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | Vorherige Bewährung von drei Jahren Fahr- praxis auf Kfz der Klasse B 2.2 | Gehörlosigkeit einseitig oder beidseitig oder hochgradige Schwerhörigkeit einseitig oder beidseitig | ja wenn nicht gleichzeitig andere schwer- wiegende Mängel (z. B. Sehstörun- gen, Gleichge- wichtsstörungen) | ja (bei C, C1, CE, C1E) sonst nein | - | wie 2.1 2.3 | Störungen des Gleich- gewichts (ständig oder anfallsweise auftretend) | nein | nein | - | - 3. | Bewegungsbehinderungen | ja | ja | ggf. Beschränkung auf bestimmte Fahrzeugarten oder Fahrzeuge, ggf. mit besonderen technischen Vorrich- tungen gemäß ärztlichem Gutachten, evtl. zusätzlich medizinisch-psycho- logisches Gutachten und/oder Gut- achten eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfers. Auflage: regelmäßige ärztliche Kontrollunter- suchungen; können entfallen, wenn Behinderung sich stabilisiert hat. 4. | Herz- und Gefäßkrank- heiten | | | | 4.1 | Herzrhythmusstörungen mit anfallsweiser Bewusstseins- trübung oder Bewusstlosig- keit | nein | nein | - | - | - nach erfolgreicher Be- handlung durch Arznei- mittel oder Herzschritt- macher | ja | ausnahmsweise ja | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen 4.2 | Hypertonie (zu hoher Blutdruck) | | | | 4.2.1 | bei ständigem diastolischen Wert von über 130 mmHg | nein | nein | - | - 4.2.2 | bei ständigem diastolischen Wert von über 100 bis 130 mmHg | ja | ja wenn keine ande- ren prognostisch ernsten Symp- tome vorliegen | Nach- untersuchungen | Nach- untersuchungen 4.3 | Hypotonie (zu niedriger Blutdruck) | | | | 4.3.1 | In der Regel kein Krankheitswert | ja | ja | - | - 4.3.2 | Selteneres Auftreten von hypotoniebedingten, anfallsartigen Bewusst- seinsstörungen | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | ja wenn durch Behandlung die Blutdruckwerte stabilisiert sind | - | - 4.4 | Koronare Herzkrankheit (Herzinfarkt) | | | | 4.4.1 | Nach erstem Herzinfarkt | ja bei komplika- tionslosem Verlauf | ausnahmsweise ja | - | Nach- untersuchung 4.4.2 | Nach zweitem Herzinfarkt | ja wenn keine Herz- insuffizienz oder gefährliche Rhyth- musstörungen vorliegen | nein | Nach- untersuchung | - 4.5 | Herzleistungsschwäche durch angeborene oder erworbene Herzfehler oder sonstige Ursachen | | | | 4.5.1 | In Ruhe auftretend | nein | nein | - | - 4.5.2 | Bei gewöhnlichen Alltags- belastungen und bei besonderen Belastungen | ja | nein | regelmäßige ärzt- liche Kontrolle, Nachunter- suchung in be- stimmten Fristen, Beschränkung auf einen Fahrzeug- typ, Umkreis- und Tageszeit- beschränkungen | 4.6 | Periphere Gefäßerkrankungen | ja | ja | - | - 5. | Zuckerkrankheit | | | | 5.1 | Neigung zu schweren Stoffwechselentgleisungen | nein | nein | - | - 5.2 | bei erstmaliger Stoff- wechselentgleisung oder neuer Einstellung | ja nach Einstellung | ja nach Einstellung | - | - 5.3 | Bei ausgeglichener Stoffwechsel- lage unter der Therapie mit Diät oder oralen Antidiabetika mit nied- rigem Hypoglykämierisiko | ja | ja, ausnahmsweise, bei guter Stoffwechselführung ohne Unter- zuckerung über etwa drei Monate | - | Nach- untersuchung 5.4 | Bei medikamentöser Therapie mit hohem Hypoglykämierisiko (z. B. Insulin) | ja | wie 5.3 | - | regelmäßige Kontrollen 5.5 | bei Komplikationen siehe auch Nummer 1, 4, 6 und 10 | | | | 6. | Krankheiten des Nervensystems | | | | 6.1 | Erkrankungen und Folgen von Verletzungen des Rückenmarks | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fort- schreitendem Verlauf Nach- untersuchungen | - 6.2 | Erkrankungen der neuro- muskulären Peripherie | ja abhängig von der Symptomatik | nein | bei fort- schreitendem Verlauf Nach- untersuchungen | - 6.3 | Parkinsonsche Krankheit | ja bei leichten Fällen und erfolgreicher Therapie | nein | Nachuntersuchungen in Abständen von ein, zwei und vier Jahren | - | |
(Text alte Fassung) 6.4 | Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit | ja nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ergebnis- ses ohne Rück- fallgefahr | nein | Nach- untersuchungen in Abständen von ein, zwei und vier Jahren | - | (Text neue Fassung) 6.4 | Kreislaufabhängige Störungen der Hirntätigkeit | ja nach erfolgreicher Therapie und Abklingen des akuten Ereignis- ses ohne Rück- fallgefahr | nein | Nach- untersuchungen in Abständen von ein, zwei und vier Jahren | - |
6.5 | Zustände nach Hirnver- letzungen und Hirnopera- tionen, angeborene und frühkindliche erworbene Hirnschäden | | | | 6.5.1 | Schädelhirnverletzungen oder Hirnoperationen ohne Substanzschäden | ja in der Regel nach drei Monaten | ja in der Regel nach drei Monaten | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung 6.5.2 | Substanzschäden durch Verletzungen oder Opera- tionen | ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorgani- scher Wesens- änderungen | ja unter Berücksichtigung von Störungen der Motorik, chron.- hirnorganischer Psychosyndrome und hirnorgani- scher Wesens- änderungen | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung | bei Rezidivgefahr nach Opera- tionen von Hirn- krankheiten Nach- untersuchung 6.5.3 | Angeborene oder frühkindliche Hirnschäden siehe Nummer 6.5.2 | | | | 6.6 | Epilepsie | ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezi- diven mehr besteht, z. B. ein Jahr anfallsfrei | ausnahmsweise ja, wenn kein wesentliches Risiko von Anfallsrezi- diven mehr besteht, z. B. fünf Jahre anfalls- frei ohne Therapie | Nach- untersuchungen | Nach- untersuchungen 7. | Psychische (geistige) Störungen | | | | 7.1 | Organische Psychosen | | | | 7.1.1 | akut | nein | nein | - | - 7.1.2 | nach Abklingen | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymp- tome und kein 7.2 | ja abhängig von der Art und Prognose des Grundleidens, wenn bei positiver Beurteilung des Grundleidens keine Restsymp- tome und kein 7.2 | in der Regel Nach- untersuchung | in der Regel Nach- untersuchung 7.2 | chronische hirnorganische Psychosyndrome | | | | 7.2.1 | leicht | ja abhängig von Art und Schwere | ausnahmsweise ja | Nach- untersuchung | Nach- untersuchung 7.2.2 | schwer | nein | nein | - | - 7.3 | schwere Altersdemenz und schwere Persönlich- keitsveränderungen durch pathologische Alterungs- prozesse | nein | nein | - | - 7.4 | schwere Intelligenz- störungen/geistige Behinderung | | | | 7.4.1 | leicht | ja wenn keine Persönlichkeits- störung | ja wenn keine Persönlichkeits- störung | - | - 7.4.2 | schwer | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits- störung (Untersuchung der Persönlich- keitsstruktur und des individuellen Leistungs- vermögens) | ausnahmsweise ja, wenn keine Persönlichkeits- störung (Untersuchung der Persönlich- keitsstruktur und des individuellen Leistungs- vermögens) | - | - 7.5 | Affektive Psychosen | | | | 7.5.1 | bei allen Manien und sehr schweren Depressionen | nein | nein | - | - 7.5.2 | nach Abklingen der manischen Phase und der relevanten Symptome einer sehr schweren Depression | ja wenn nicht mit einem Wiederauf- treten gerechnet werden muss, ggf. unter medikamentöser Behandlung | ja bei Symptom- freiheit | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen 7.5.3 | bei mehreren manischen oder sehr schweren depressiven Phasen mit kurzen Intervallen | nein | nein | - | - 7.5.4 | nach Abklingen der Phasen | ja wenn Krankheits- aktivität geringer und mit einer Ver- laufsform in der vorangegangenen Schwere nicht mehr gerechnet werden muss | nein | regelmäßige Kontrollen | - 7.6 | Schizophrene Psychosen | | | | 7.6.1 | akut | nein | nein | - | - 7.6.2 | nach Ablauf | ja wenn keine Störungen nach- weisbar sind, die das Realitätsurteil erheblich beein- trächtigen | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günsti- gen Umständen | - | - 7.6.3 | bei mehreren psychotischen Episoden | ja | ausnahmsweise ja, nur unter besonders günsti- gen Umständen | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen 8. | Alkohol | | | | 8.1 | Missbrauch (Das Führen von Fahrzeugen und ein die Fahrsicherheit beeinträchtigender Alkohol- konsum kann nicht hin- reichend sicher getrennt werden.) | nein | nein | - | - 8.2 | nach Beendigung des Missbrauchs | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | ja wenn die Änderung des Trinkverhaltens gefestigt ist | - | - 8.3 | Abhängigkeit | nein | nein | - | - 8.4 | nach Abhängigkeit (Entwöhnungsbehandlung) | ja wenn Abhängig- keit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | ja wenn Abhängig- keit nicht mehr besteht und in der Regel ein Jahr Abstinenz nachgewiesen ist | - | - 9. | Betäubungsmittel, andere psychoaktiv wirkende Stoffe und Arzneimittel | | | | 9.1 | Einnahme von Betäubungs- mitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (ausgenommen Cannabis) | nein | nein | - | - 9.2 | Einnahme von Cannabis | | | | 9.2.1 | Regelmäßige Einnahme von Cannabis | nein | nein | - | - 9.2.2 | Gelegentliche Einnahme von Cannabis | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psycho- aktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontroll- verlust | ja wenn Trennung von Konsum und Fahren und kein zusätzlicher Gebrauch von Alkohol oder anderen psycho- aktiv wirkenden Stoffen, keine Störung der Persönlichkeit, kein Kontroll- verlust | - | - 9.3 | Abhängigkeit von Betäu- bungsmitteln im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes oder von anderen psycho- aktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - 9.4 | missbräuchliche Einnahme (regelmäßig übermäßiger Gebrauch) von psychoaktiv wirkenden Arzneimitteln und anderen psychoaktiv wirkenden Stoffen | nein | nein | - | - 9.5 | nach Entgiftung und Entwöhnung | ja nach einjähriger Abstinenz | ja nach einjähriger Abstinenz | regelmäßige Kontrollen | regelmäßige Kontrollen 9.6 | Dauerbehandlung mit Arzneimitteln | | | | 9.6.1 | Vergiftung | nein | nein | - | - 9.6.2 | Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit zum Führen von Kraftfahrzeugen unter das erforderliche Maß | nein | nein | - | - 10. | Nierenerkrankungen | | | | 10.1 | schwere Niereninsuffizienz mit erheblicher Beein- trächtigung | nein | nein | - | - 10.2 | Niereninsuffizienz in Dialysebehandlung | ja wenn keine Komplikationen oder Begleiter- krankungen | ausnahmsweise ja | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachunter- suchung | ständige ärztliche Betreuung und Kontrolle, Nachunter- suchung 10.3 | erfolgreiche Nierentrans- plantation mit normaler Nierenfunktion | ja | ja | ärztliche Betreu- ung und Kontrolle, jährliche Nach- untersuchung | ärztliche Betreu- ung und Kontrolle, jährliche Nach- untersuchung 10.4 | bei Komplikationen oder Begleiterkrankungen siehe auch Nummer 1, 4 und 5 | | | | 11. | Verschiedenes | | | | 11.1 | Organtransplantation Die Beurteilung richtet sich nach den Beurtei- lungsgrundsätzen zu den betroffenen Organen | | | | 11.2 | Schlafstörungen | | | | 11.2.1 | unbehandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | nein wenn messbare auffällige Tages- schläfrigkeit vorliegt | nein wenn messbare auffällige Tages- schläfrigkeit vorliegt | | 11.2.2 | behandelte Schlafstörung mit Tagesschläfrigkeit | ja wenn keine messbare auffällige Tages- schläfrigkeit mehr vorliegt | ja wenn keine messbare auffällige Tages- schläfrigkeit mehr vorliegt | regelmäßige Kontrolle von Tagesschläfrigkeit | regelmäßige Kontrolle von Tagesschläfrigkeit 11.3 | Schwere Lungen- und Bronchialerkrankungen mit schweren Rückwirkungen auf die Herz-Kreislauf- Dynamik | nein | nein | | |
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