Änderung Anlage 8a FeV vom 19.01.2013

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 8a FeV, alle Änderungen durch Artikel 1 6. FeVuaÄndV am 19. Januar 2013 und Änderungshistorie der FeV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

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Anlage 8a FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 19.01.2013 geltenden Fassung
Anlage 8a FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 19.01.2013 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3, 2013 BGBl. I S. 35

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8a (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"


(Text neue Fassung)

Anlage 8a (zu § 48a) Muster *) der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"


(Textabschnitt unverändert)

Vorbemerkungen:

Material: rosa Neobond-Papier

Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.

Muster der Prüfungsbescheinigung zum 'Begleiteten Fahren ab 17 Jahre' (BGBl. I 2010 S. 2063)


vorherige Änderung

 


*) In Anlage 8a wird die Angabe 'M/L/S' durch die Angabe 'AM/L' ersetzt.




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