Änderung Anlage 8b FeV vom 21.10.2015

Ähnliche Seiten: weitere Fassungen von Anlage 8b FeV, alle Änderungen durch Artikel 1 2. FeVÄndV am 21. Oktober 2015 und Änderungshistorie der FeV

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

Anlage 8a FeV a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 21.10.2015 geltenden Fassung
Anlage 8b FeV n.F. (neue Fassung)
in der am 21.10.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 1 V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
(heute geltende Fassung) 

(Text alte Fassung) nächste Änderung

Anlage 8a (zu § 48a) Muster *) der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"


(Text neue Fassung)

Anlage 8b (zu § 48a) Muster der Prüfungsbescheinigung zum „Begleiteten Fahren ab 17 Jahre"


vorherige Änderung nächste Änderung

Vorbemerkungen:

Material:
rosa Neobond-Papier



Vorbemerkungen

Farbe:
rosa

Format: DIN A5

Umfang: 1 Blatt, einseitiger Druck

Trägermaterial: Sicherheitspapier in einer Stärke von 90 g/m² ohne optische Aufheller

In das Trägermaterial sind die folgenden fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmale eingearbeitet:

1. als Wasserzeichen das gesetzlich für die Bundesdruckerei geschützte Motiv 'Bundesadler',

2. nur unter UV-Licht sichtbare gelb und blau fluoreszierende Melierfasern,

3. chemische Reagenzien.

Der Vordruck weist eine fortlaufende Vordrucknummerierung auf.


(Textabschnitt unverändert)

Abweichungen vom Muster sind zulässig soweit Besonderheiten des Verfahrens, insbesondere der Einsatz maschineller Datenverarbeitung, dies erfordern.

vorherige Änderung

Muster der Prüfungsbescheinigung zum 'Begleiteten Fahren ab 17 Jahre' (BGBl. I 2010 S. 2063)


*) In Anlage 8a wird die Angabe 'M/L/S' durch die Angabe 'AM/L' ersetzt.
*) In Anlage 8a wird die Angabe 'B / BE*) / AM / L' durch die Angabe 'B/BE/B96*)/AM/L' ersetzt.




Muster Prüfungsbescheinigung zum 'Begleiteten Fahren ab 17 Jahre' (BGBl. 2015 I S. 1682)


(heute geltende Fassung) 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed