Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 9 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen (vom 28.12.2016)
... Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt.  ...
Anlage 12 FeV (zu § 34) Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe (§ 2a des Straßenverkehrsgesetzes) (vom 28.07.2021)
... 2, Anlage 2 zu § 41 Absatz 2) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren ( § 9 ) die Pflichten des Fahrzeugführers bei stockendem Verkehr auf einer Autobahn oder ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Artikel 1 11. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 2 zu § 41 Absatz 2) das Abbiegen, Wenden und Rückwärtsfahren (§ 9 ) die Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen (§ 2 Absatz 1, § ...

Sechste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 07.01.2011 BGBl. I S. 3; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 1 6. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a beizubringen." 4. § 9 wird wie folgt neu gefasst: „§ 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer ... beizubringen." 4. § 9 wird wie folgt neu gefasst: „§ 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen (1) Eine ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 7. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 15.01.2013)
... der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96". b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer ... 96". b) Die Angabe zu § 9 wird wie folgt gefasst: „§ 9 Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen". c) Nach der ...
 
Anzeige