interne Verweise§ 20 FeV Neuerteilung einer Fahrerlaubnis (vom 28.12.2016) ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. (3) ...
§ 24 FeV Verlängerung von Fahrerlaubnissen (vom 28.12.2016) ... Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass eine der sonstigen aus den §§ 7 bis 19 ersichtlichen Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis fehlt. ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022) ... dürfen bis zum 1. September 2007 weiter ausgefertigt werden. 10. §§ 15 bis 18 (Fahrerlaubnisprüfung) Ab dem 19. Januar 2013 werden ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt. 11c. § 22 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... Vorschriften über die Ausbildung sind nicht anzuwenden." 5. § 17 Absatz 6 wird wie folgt gefasst: „(6) Ist das bei der Prüfungsfahrt ... c) Nummer 10 wird wie folgt gefasst: „10. §§ 15 bis 18 (Fahrerlaubnisprüfung) Ab dem 19. Januar 2013 werden ... 11. Anlage 7 wird wie folgt gefasst: „Anlage 7 (zu § 16 Absatz 2, § 17 Absatz 2 und 3) Fahrerlaubnisprüfung 1. Theoretische Prüfung ... Klasse T kann auch an Orten durchgeführt werden, die nicht Prüforte im Sinn von § 17 Absatz 4 sind. 2.5 Bewertung der Prüfung 2.5.1 Für die ...
Dreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... theoretische Prüfung in einer der genannten Klassen anerkannt." 5. Nach § 17 Absatz 1 Satz 3 wird folgender Satz eingefügt: „Darüber hinaus hat er die für die ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." 9. Nach § ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." 12. § 48 ...
Erste Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.12.2014 BGBl. I S. 2213
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 1 AutAusbÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... ist, wird wie folgt geändert: 1. Im Inhaltsverzeichnis wird nach der Angabe zu § 17 folgende Angabe eingefügt: „§ 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit ... „§ 17a Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe". 2. § 17 Absatz 6 wird aufgehoben. 3. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: ... mit Automatikgetriebe". 2. § 17 Absatz 6 wird aufgehoben. 3. Nach § 17 wird folgender § 17a eingefügt: „§ 17a Beschränkung auf ... bedienen muss." 4. In § 30 Absatz 1 Satz 4 werden die Wörter „ § 17 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 17a Absatz 1 und 2" ersetzt. 5. ... 1 und 2" ersetzt. 5. In § 31 Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter „ § 17 Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter „§ 17a Absatz 1 und 2" ersetzt. 6. ...
Verordnung zur Änderung fahrlehrerrechtlicher und anderer straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 02.10.2019 BGBl. I S. 1416; zuletzt geändert durch Artikel 2a V. v. 23.12.2019 BGBl. I S. 2937
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Artikel 4 FahrlRNV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... 2. Januar 2018 (BGBl. I S. 2)" ersetzt. b) Satz 8 wird gestrichen. 3. § 17 Absatz 5 wird wie folgt geändert: a) In Satz 5 werden die Wörter „Anlage 7.2 ... Anlage 7a Nummer 2 Satz 1 wird die Angabe „§ 10 Absatz 2" durch die Angabe „ § 17 Absatz 2 " ersetzt. 8. Anlage 17 wird wie folgt geändert: a) Abschnitt A ...
Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... der Schlüsselzahl 79.03 oder 79.04 erteilt worden ist." 8. In § 17 Absatz 6 Satz 2 werden vor der Buchstaben-Zahlen-Folge „C1" die Buchstaben ... a) Nach Nummer 10 wird folgende Nummer 11 eingefügt: „11. § 17 Absatz 6 (Aufhebung der Beschränkung der Fahrerlaubnis) Auf Antrag wird eine ... vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass der Bewerber die nach § 16 Absatz 1 und § 17 Absatz 1 erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten nicht mehr besitzt." c) ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1674
Artikel 1 2. FeVÄndV ... wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis das 20. Lebensjahr vollendet hat." 5. In § 17 Absatz 6 wird Satz 2 wie folgt gefasst: „Dies gilt nicht bei den ...
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
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