interne Verweise§ 27 FeV Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis (vom 19.03.2019) ... über die Ausbildung. Dasselbe gilt bei Vorlage einer Bescheinigung nach § 26 Absatz 3 . Die Klasse der auf Grund einer bis zum Ablauf des 18. Januar 2013 erteilten ... Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in dem Fall des § 26 Absatz 3 eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022) ... mit Vollendung des 50. Lebensjahres des Inhabers. 13. § 25 Absatz 1 und Anlage 8, § 26 Absatz 1 und Anlage 8, § 48 Absatz 3 und Anlage 8 (Führerscheine, Fahrerlaubnis zur ...
Zitat in folgenden NormenFahrschüler-Ausbildungsordnung
V. v. 19.06.2012 BGBl. I S. 1318; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
§ 7 FahrschAusbO Ausnahmen (vom 01.04.2021) ... soll, 5. dem Inhaber einer allgemeinen Fahrerlaubnis eine Dienstfahrerlaubnis nach § 26 Absatz 1 der Fahrerlaubnis-Verordnung erteilt werden soll, 6. die Fahrerlaubnis der Klasse A1 nach mindestens ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit." 7b. § 26 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Satz 5 wird der Punkt am Ende durch die ... Abweichend von Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 ordnet die Fahrerlaubnisbehörde in dem Fall des § 26 Absatz 3 eine Fahrerlaubnisprüfung an, wenn Tatsachen vorliegen, die die Annahme rechtfertigen, dass ... 17a. Anlage 10 wird wie folgt gefasst: „Anlage 10 (zu den §§ 26 und 27) Dienstfahrerlaubnis der Bundeswehr a) bis zum Ablauf des 31. Dezember 1998 ...
Elfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 21.12.2016 BGBl. I S. 3083
Siebte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1394; zuletzt geändert durch Artikel 6 V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
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