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Zitierungen von Anlage 15 FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf Anlage 15 FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 70 FeV Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (vom 10.12.2020)
... drogenauffälligen Kraftfahrern und seine Kursleiter erteilt, wenn die Voraussetzungen der Anlage 15 und der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der ... die Verlängerung sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen der Anlage 15 Nummer 7 erneut nachzuweisen. (5) Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn bei ihrer ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... angepasst werden; davon ausgenommen sind die Regelungen nach Anlage 14 Absatz 2 Nummer 7 und Anlage 15 Absatz 2 Nummer 6 . Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Anerkennungsbehörde ein Gutachten der ... dem 1. Mai 2014 geltenden Anforderungen gemäß der Anlage 14 Absatz 2 Nummer 8 und der Anlage 15 Absatz 2 Nummer 7 erfüllt werden. Die Bestätigung durch eine unabhängige Stelle nach Anlage ... 25. Juni 2021 nachzuweisen. Die Bestätigung durch eine unabhängige Stelle nach Anlage 15 Absatz 2 Nummer 6 ist spätestens drei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle nach § 71b Satz ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 03.05.2018 BGBl. I S. 566
Artikel 1 3. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... die Wörter „davon ausgenommen sind die Regelungen nach Anlage 14 Absatz 2 Nummer 7 und Anlage 15 Absatz 2 Nummer 6 " eingefügt. b) Die folgenden Sätze werden angefügt:  ... 1 anerkannt worden ist, nachzuweisen. Die Bestätigung durch eine unabhängige Stelle nach Anlage 15 Absatz 2 Nummer 6 ist spätestens zwei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle nach § 71b Satz ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 05.11.2013 BGBl. I S. 3920; zuletzt geändert durch Artikel 7b V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 2 9. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung (vom 24.04.2014)
... 42 Absatz 2)". 2. In § 11 Absatz 3 Satz 2 und Absatz 10 Satz 2 sowie Anlage 15 Nummer 1 Buchstabe g werden jeweils die Wörter „§ 4 Absatz 10 Satz 3" durch ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 1 10. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... für Fahreignung (zu § 66 Absatz 2)". cc) Die Angabe zu Anlage 15 wird wie folgt gefasst: „Anlage 15 Voraussetzungen für die amtliche ... cc) Die Angabe zu Anlage 15 wird wie folgt gefasst: „Anlage 15 Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von Kursen zur Wiederherstellung ... unterzogen werden." 6. In § 11 Absatz 5 wird die Angabe „Anlage 15 " durch die Angabe „Anlage 4a" ersetzt. 7. § 15 wird wie folgt ... Kraftfahrern und seine Kursleiter erteilt, wenn die Voraussetzungen der Anlage 15 und der Richtlinie über die Anforderungen an Träger von Kursen zur Wiederherstellung der ... Verlängerung sind die Voraussetzungen nach Absatz 2 vorbehaltlich der Bestimmungen der Anlage 15 Nummer 7 erneut nachzuweisen. (5) Die Anerkennung ist zurückzunehmen, wenn bei ... Mai 2014 geltenden Anforderungen gemäß der Anlage 14 Absatz 2 Nummer 8 und der Anlage 15 Absatz 2 Nummer 7 erfüllt werden." 27. Anlage 3 wird wie folgt ... „der Anforderungen nach Satz 1" ersetzt. bb) Die Angabe „Anlage 15 " wird durch die Angabe „Anlage 4a" ersetzt. 31. Anlage 6 wird wie folgt ... einsetzen, unterhalten oder in den vergangenen 2 Jahren unterhielten." 41. Anlage 15 wird wie folgt gefasst: „Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen ... unterhielten." 41. Anlage 15 wird wie folgt gefasst: „Anlage 15 (zu § 70 Absatz 2) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger von ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71b)". c) Nach der Angabe zu Anlage 15 wird folgende Angabe eingefügt: „Anlage 15a Voraussetzungen für die ... Themen in wissenschaftlichen Fachzeitschriften oder Fachbüchern." 22. Anlage 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt geändert:  ... spätestens alle 10 Jahren erneut zu evaluieren." 23. Nach Anlage 15 wird folgende Anlage 15a eingefügt: „Anlage 15a (zu § 71b) ...