interne VerweiseAnlage 7a FeV (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung (vom 04.01.2018) ... in dem Muster nach dem Wort „Fahrerschulung" die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV )" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV)" ... „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV )" ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... zu Anlage 7 folgende Angabe eingefügt: „Anlage 7a Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4)". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In ... wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe „(§ 6a Absatz 2)" durch die Angabe „(§ 6a Absatz 3 und 4)" ersetzt. ... wird die Angabe „(§ 6a Absatz 2)" durch die Angabe „(§ 6a Absatz 3 und 4)" ersetzt. b) Nummer 3.2.8 wird wie folgt gefasst: ... dem Muster nach dem Wort „Fahrerschulung" die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV)" ... 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV)" ersetzt. 13. Anlage 8 Nummer III wird wie folgt gefasst: ...
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