interne Verweise§ 6a FeV Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96 (vom 19.01.2013) ... Klasse B bedarf es einer Fahrerschulung. Die Inhalte der Fahrerschulung ergeben sich aus Anlage 7a . (4) Beim Antrag auf Eintragung der Schlüsselzahl 96 in die Klasse B ist vor deren ... 96 in die Klasse B ist vor deren Eintragung der Nachweis einer Fahrerschulung nach dem Muster nach Anlage 7a ...
Anlage 7a FeV (§ 6a Absatz 3 und 4) Fahrerschulung (vom 04.01.2018) ... der fahrpraktischen Übungen nach Nummer 3.3 seine Fähigkeit und Verhaltensweisen nach Anlage 7a unter Beweis zu stellen. Nach Abschluss der Fahrerschulung hat der Inhaber der Fahrschule oder der ... In Nummer 7 werden in dem Muster nach dem Wort „Fahrerschulung" die Wörter „( Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und ... die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „( Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV)" ...
Zitat in folgenden NormenDurchführungsverordnung zum Fahrlehrergesetz
Artikel 1 V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.01.2013 BGBl. I S. 35
Artikel 2 8. FeVuaÄndV Weitere Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... wird nach der Angabe zu Anlage 7 folgende Angabe eingefügt: „Anlage 7a Fahrerschulung (zu § 6a Absatz 3 und 4)". 2. § 6 wird wie folgt ... der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt bekannt gemacht wird." 12. Anlage 7a wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift wird die Angabe ... 7 werden in dem Muster nach dem Wort „Fahrerschulung" die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und ... „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 2 FeV)" durch die Wörter „(Anlage 7a zu § 6a Absatz 3 und 4 FeV)" ersetzt. 13. Anlage 8 Nummer III wird wie folgt ...
Verordnung zur Neufassung fahrlehrerrechtlicher Vorschriften und zur Änderung anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.01.2018 BGBl. I S. 2
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/9545/v179295.htm