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Zitierungen von § 71a FeV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 71a FeV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FeV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 71b FeV Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung (vom 24.08.2017)
... der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gelten die Vorschriften des § 71a entsprechend, die Absätze 3 und 5 jedoch mit der Maßgabe, dass sich die Voraussetzungen ...
§ 72 FeV Begutachtung (vom 10.12.2020)
... Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a , 5. Träger unabhängiger Stellen für die Bestätigung der Eignung von ... Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte nach § 71a , 5. die in der Anlage 15a Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Träger ...
§ 76 FeV Übergangsrecht (vom 01.06.2022)
... drei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle nach § 71b Satz 2 in Verbindung mit § 71a Absatz 2 Satz 1 anerkannt worden ist, nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...
Anlage 5 FeV (zu § 11 Absatz 9, § 48 Absatz 4 und 5) Eignungsuntersuchungen für Bewerber und Inhaber der Klassen C, C1, D, D1 und der zugehörigen Anhängerklassen E sowie der Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (vom 01.06.2022)
... Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu ...
Anlage 14a FeV (zu § 71a Absatz 3) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle für die Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte und für die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (vom 24.08.2017)
... Der Antrag nach § 71a Absatz 3 ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 03.05.2018 BGBl. I S. 566
Artikel 1 3. FeVÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 2 Nummer 7 ist spätestens zwei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle nach § 71a Absatz 2 Satz 1 anerkannt worden ist, nachzuweisen. Die Bestätigung durch eine unabhängige Stelle nach ... zwei Jahre, nachdem erstmals eine unabhängige Stelle nach § 71b Satz 2 in Verbindung mit § 71a Absatz 2 Satz 1 anerkannt worden ist, nachzuweisen. Das Bundesministerium für Verkehr und digitale ...

Verordnung über die Ausbildung und Prüfung auf Kraftfahrzeugen mit Automatikgetriebe und zur Änderung weiterer Vorschriften der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 16.11.2020 BGBl. I S. 2704
Artikel 2 AutAusbÄndV Weitere Änderungen der Fahrerlaubnis-Verordnung
... 11. März 2020 (VkBl. S. 215) geändert worden ist," eingefügt. 3. In § 71a Absatz 1 Satz 2 werden die Wörter „in der Fassung vom 28. Oktober 2019 (VkBl. S. 774)" durch die ...

Zwölfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 14.08.2017 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 12. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
... a) Nach der Angabe zu § 71 werden folgende Angaben eingefügt: „ § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von ... die Begutachtung dieser Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (zu § 71a Absatz 3 )". 2. § 6 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 ... die Angabe „September 2013" ersetzt. 8. Nach § 71 werden die folgenden §§ 71a und 71b eingefügt: „§ 71a Träger von unabhängigen Stellen ... Nach § 71 werden die folgenden §§ 71a und 71b eingefügt: „ § 71a Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von ... der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung gelten die Vorschriften des § 71a entsprechend, die Absätze 3 und 5 jedoch mit der Maßgabe, dass sich die Voraussetzungen ... Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a , 5. Träger unabhängiger Stellen für die Bestätigung der Eignung ... Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräte nach § 71a , 5. die in der Anlage 15a Absatz 2 festgelegten Anforderungen an die Träger ... Bestätigung der Eignung der eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten nach § 71a bestätigt worden sein; die eingesetzten psychologischen Testverfahren sind im Gutachten zu ... 21. Nach Anlage 14 wird folgende Anlage 14a eingefügt: „Anlage 14a (zu § 71a Absatz 3 ) Voraussetzungen für die amtliche Anerkennung als Träger einer unabhängigen Stelle ... Träger durch die Bundesanstalt für Straßenwesen (1) Der Antrag nach § 71a Absatz 3 ist von einer zur Vertretung des Trägers der unabhängigen Stelle berechtigten Person zu ...