interne Verweise§ 24a FeV Gültigkeit von Führerscheinen (vom 19.03.2019) ... 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist ... der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit. (3) ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreizehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 218
Artikel 1 13. FeVuaÄndV Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung ... b) Nach der Angabe zu Anlage 8d wird folgende Angabe eingefügt: „ Anlage 8e Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter Führerscheine (zu § 24a Absatz 2 Satz ... 19. Januar 2013 ausgestellt worden ist, ist bis zu dem Zeitpunkt umzutauschen, der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert ... der sich aus der Anlage 8e ergibt. Nach Ablauf der sich aus Satz 1 in Verbindung mit der Anlage 8e ergebenden Frist verliert der Führerschein seine Gültigkeit." 7b. § ... ff) Nummer 2.2.20 wird aufgehoben. 16a. Nach Anlage 8d wird folgende Anlage 8e eingefügt: „Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. ... 16a. Nach Anlage 8d wird folgende Anlage 8e eingefügt: „ Anlage 8e (zu § 24a Absatz 2 Satz 1) Umtausch vor dem 19. Januar 2013 ausgestellter ...
Fünfzehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.03.2022 BGBl. I S. 498
Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung
V. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 1056
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