Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz kann den Wortlaut der
Verordnung über das Artenverzeichnis zum Saatgutverkehrsgesetz und der
Verordnung über Erhaltungssorten und ihre Aufzeichnung in der vom Inkrafttreten dieser Verordnung an geltenden Fassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen.