Änderung § 39 JArbSchG vom 25.07.2015

Ähnliche Seiten: alle Änderungen durch Artikel 8a PrävG am 25. Juli 2015 und Änderungshistorie des JArbSchG

Hervorhebungen: alter Text, neuer Text

Änderung verpasst?

§ 39 JArbSchG a.F. (alte Fassung)
in der vor dem 25.07.2015 geltenden Fassung
§ 39 JArbSchG n.F. (neue Fassung)
in der am 25.07.2015 geltenden Fassung
durch Artikel 8a G. v. 17.07.2015 BGBl. I S. 1368
 

(Textabschnitt unverändert)

§ 39 Mitteilung, Bescheinigung


(1) Der Arzt hat dem Personensorgeberechtigten schriftlich mitzuteilen:

1. das wesentliche Ergebnis der Untersuchung,

2. die Arbeiten, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält,

(Text alte Fassung)

3. die besonderen der Gesundheit dienenden Maßnahmen,

(Text neue Fassung)

3. die besonderen der Gesundheit dienenden Maßnahmen einschließlich Maßnahmen zur Verbesserung des Impfstatus,

4. die Anordnung einer außerordentlichen Nachuntersuchung (§ 35 Abs. 1).

(2) Der Arzt hat eine für den Arbeitgeber bestimmte Bescheinigung darüber auszustellen, daß die Untersuchung stattgefunden hat und darin die Arbeiten zu vermerken, durch deren Ausführung er die Gesundheit oder die Entwicklung des Jugendlichen für gefährdet hält.



 



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed