Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

Zitierungen von § 2 JArbSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 JArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in JArbSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 5 JArbSchG Verbot der Beschäftigung von Kindern
... Die Beschäftigung von Kindern (§ 2 Abs. 1) ist verboten. (2) Das Verbot des Absatzes 1 gilt nicht für die ... Verbot des Absatzes 1 gilt ferner nicht für die Beschäftigung von Jugendlichen (§ 2 Abs. 3) während der Schulferien für höchstens vier Wochen im Kalenderjahr. Auf die ...
§ 58 JArbSchG Bußgeld- und Strafvorschriften (vom 01.01.2021)
... oder fahrlässig 1. entgegen § 5 Abs. 1, auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3 , ein Kind oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, beschäftigt, ... 2. entgegen § 5 Abs. 3 Satz 1 oder Satz 3, jeweils auch in Verbindung mit § 2 Abs. 3 , ein Kind über 13 Jahre oder einen Jugendlichen, der der Vollzeitschulpflicht unterliegt, in ... Absatz 1 Nr. 4, 6 bis 29 und Absatz 2 gelten auch für die Beschäftigung von Kindern ( § 2 Abs. 1 ) oder Jugendlichen, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen (§ 2 Abs. 3), nach § 5 Abs. ... von Kindern (§ 2 Abs. 1) oder Jugendlichen, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen ( § 2 Abs. 3 ), nach § 5 Abs. 2 Absatz 1 Nr. 6 bis 29 und Absatz 2 gelten auch für die ...
§ 59 JArbSchG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2021)
...  (2) Absatz 1 Nr. 2 bis 6 gilt auch für die Beschäftigung von Kindern ( § 2 Abs. 1 und 3 ) nach § 5 Abs. 2 Satz 1. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße ...
§ 62 JArbSchG Beschäftigung im Vollzug einer Freiheitsentziehung
... Die Vorschriften dieses Gesetzes gelten für die Beschäftigung Jugendlicher (§ 2 Abs. 2) im Vollzug einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung entsprechend, soweit es sich ...
 
Zitat in folgenden Normen

Mindestlohngesetz (MiLoG)
Artikel 1 G. v. 11.08.2014 BGBl. I S. 1348; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 28.06.2023 BGBl. 2023 I Nr. 172
§ 22 MiLoG Persönlicher Anwendungsbereich
... damit vergleichbare praktische Ausbildung handelt. (2) Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung gelten nicht ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Landwirtschaftsarbeitsbedingungenverordnung (LandwArbbV)
V. v. 18.12.2014 BAnz AT 19.12.2014 V1
Anlage LandwArbbV (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft sowie im Gartenbau der Bundesrepublik Deutschland (TV Mindestentgelt) vom 29. August 2014
... § 22 Absatz 1 des Mindestlohngesetzes (MiLoG) mit Ausnahme der Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes, die Schüler oder Schülerinnen an ...

Zweite Textilarbeitsbedingungenverordnung (2. TextilArbbV)
V. v. 27.11.2015 BAnz AT 30.11.2015 V1
Anlage 2. TextilArbbV (zu § 1) Rechtsnormen des Tarifvertrags zur Regelung der Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Textil- und Bekleidungsindustrie der Bundesrepublik Deutschland vom 19. August 2015
... alle gewerblichen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit Ausnahme von Personen im Sinne von § 2 Absatz 1 und 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes ohne abgeschlossene Berufsausbildung.  ...