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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2025 aufgehoben

§ 9 - Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNLDV)

§ 9 Außerkrafttreten


§ 9 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2025 KonsVerNLDV

Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 außer Kraft.





 

Frühere Fassungen von § 9 KonsVerNLDV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 30.12.2025Artikel 14 Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 9 KonsVerNLDV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KonsVerNLDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in KonsVerNLDV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372
Artikel 14 7. StRVÄndV Änderung der Deutsch-Niederländischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
... vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2183) wird wie folgt geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „§ 9 Außerkrafttreten ... 2010 (BGBl. I S. 2183) wird wie folgt geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „§ 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am ... geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „ § 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 außer ...