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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.12.2025 aufgehoben
§ 9 - Deutsch-Niederländische Konsultationsvereinbarungsverordnung (KonsVerNLDV)
V. v. 20.12.2010 BGBl. I S. 2183 (Nr. 66); zuletzt geändert durch Artikel 14 V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372
Geltung ab 23.12.2010; FNA: 611-9-24-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 23.12.2010; FNA: 611-9-24-4 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 9 Außerkrafttreten
§ 9 hat 1 frühere Fassung, wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 31. Dezember 2025 KonsVerNLDV
Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 außer Kraft.
Text in der Fassung des Artikels 14 Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen V. v. 19. Dezember 2025 BGBl. 2025 I Nr. 372 m.W.v. 30. Dezember 2025
Frühere Fassungen von § 9 KonsVerNLDV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
| vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
|---|---|---|
| aktuell vorher | 30.12.2025 | Artikel 14 Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen vom 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 9 KonsVerNLDV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 9 KonsVerNLDV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
KonsVerNLDV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung steuerlicher Verordnungen
V. v. 19.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 372
Artikel 14 7. StRVÄndV Änderung der Deutsch-Niederländischen Konsultationsvereinbarungsverordnung
... vom 20. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2183) wird wie folgt geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „§ 9 Außerkrafttreten ... 2010 (BGBl. I S. 2183) wird wie folgt geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „§ 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am ... geändert: § 9 wird durch den folgenden § 9 ersetzt: „ § 9 Außerkrafttreten Diese Verordnung tritt am 30. Dezember 2025 außer ...
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