Artikel 12 - Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften (DLRLJuUG k.a.Abk.)

G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223 (Nr. 67)
Geltung ab 28.12.2010
| |

Artikel 12 Änderung des Gerichtskostengesetzes


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 GKG § 5, § 23, § 70a (neu), § 73 (neu), Anlage 1

Das Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom 9. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1900) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert:

a)
Nach der Angabe zu § 70 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 70a Bekanntmachung von Neufassungen".

b)
Nach der Angabe zu § 72 wird folgende Angabe eingefügt:

„§ 73 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten".

2.
In § 5 Absatz 4 wird die Angabe „9019" durch die Angabe „9018" ersetzt.

3.
In § 23 Absatz 1 Satz 3 wird die Angabe „9018" durch die Angabe „9017" ersetzt.

4.
Nach § 70 wird folgender § 70a eingefügt:

„§ 70a Bekanntmachung von Neufassungen

Das Bundesministerium der Justiz kann nach Änderungen den Wortlaut des Gesetzes feststellen und als Neufassung im Bundesgesetzblatt bekannt machen. Die Bekanntmachung muss auf diese Vorschrift Bezug nehmen und angeben

1.
den Stichtag, zu dem der Wortlaut festgestellt wird,

2.
die Änderungen seit der letzten Veröffentlichung des vollständigen Wortlauts im Bundesgesetzblatt sowie

3.
das Inkrafttreten der Änderungen."

5.
Nach § 72 wird folgender § 73 eingefügt:

„§ 73 Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten

Bis zum Erlass landesrechtlicher Vorschriften über die Höhe des Haftkostenbeitrags, der von einem Gefangenen zu erheben ist, sind die Nummern 9010 und 9011 des Kostenverzeichnisses in der bis zum 27. Dezember 2010 geltenden Fassung anzuwenden."

6.
Die Anlage 1 (Kostenverzeichnis) wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 1630 werden im Gebührentatbestand die Wörter „§ 115 Abs. 2 Satz 2 und 3" durch die Wörter „§ 115 Abs. 2 Satz 5 und 6" ersetzt.

b)
In Nummer 1640 werden im Gebührentatbestand das Komma und die Wörter „den §§ 246a, 319 Abs. 6 AktG, auch i. V. m. § 327e Abs. 2 AktG oder § 16 Abs. 3 UmwG" gestrichen.

c)
Nach Nummer 1640 wird folgende Nummer 1641 eingefügt:

Nr.GebührentatbestandGebühr
oder Satz
der Gebühr
nach § 28
FamGKG
„1641Verfahren nach den §§ 246a,
319 Abs. 6 AktG, auch i. V. m.
§ 327e Abs. 2 AktG oder
§ 16 Abs. 3 UmwG
1,5".


 
d)
Die bisherigen Nummern 1641 bis 1643 werden Nummern 1642 bis 1644.

e)
In der neuen Nummer 1642 werden im Gebührentatbestand die Wörter „Gebühr 1640 ermäßigt" durch die Wörter „Gebühren 1640 und 1641 ermäßigen" ersetzt.

f)
In der neuen Nummer 1644 wird im Gebührentatbestand die Angabe „1642" durch die Angabe „1643" ersetzt.

g)
In Nummer 1810 werden im Gebührentatbestand die Wörter „und § 269 Abs. 5" durch die Wörter „, § 269 Abs. 5 oder § 494a Abs. 2 Satz 2" ersetzt.

h)
In Nummer 1823 werden im Gebührentatbestand nach der Angabe „§ 269 Abs. 4" ein Komma und die Angabe „§ 494a Abs. 2 Satz 2" eingefügt.

i)
In den Nummern 2364 und 2441 werden jeweils im Gebührentatbestand die Wörter „Soweit die Rechtsbeschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird" durch die Wörter „Die Rechtsbeschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen" ersetzt.

j)
In Nummer 2440 werden im Gebührentatbestand die Wörter „Soweit die Beschwerde verworfen oder zurückgewiesen wird" durch die Wörter „Die Beschwerde wird verworfen oder zurückgewiesen" ersetzt.

k)
In Nummer 8610 wird im Gebührentatbestand die Angabe „§ 269 Abs. 5" durch die Wörter „§ 269 Abs. 5 oder § 494a Abs. 2 Satz 2" ersetzt.

l)
In Nummer 8620 werden im Gebührentatbestand nach der Angabe „§ 269 Abs. 4" ein Komma und die Angabe „§ 494a Abs. 2 Satz 2" eingefügt.

m)
Nummer 9010 wird wie folgt geändert:

aa)
Dem Auslagentatbestand wird folgende Anmerkung angefügt:

„Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist."

bb)
In der Spalte „Höhe" werden die Wörter „nach § 50 Abs. 2 und 3 StVollzG" gestrichen.

n)
Nummer 9011 wird wie folgt geändert:

aa)
Die Anmerkung wird wie folgt gefasst:

„Maßgebend ist die Höhe des Haftkostenbeitrags, der nach Landesrecht von einem Gefangenen zu erheben ist. Diese Kosten werden nur angesetzt, wenn der Haftkostenbeitrag auch von einem Gefangenen im Strafvollzug zu erheben wäre."

bb)
In der Spalte „Höhe" werden die Wörter „nach § 50 Abs. 2 und 3 StVollzG" gestrichen.

Anzeige


 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 12 Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 DLRLJuUG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in DLRLJuUG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Gerichtskostengesetzes
B. v. 27.02.2014 BGBl. I S. 154
Bekanntmachung GKGNB
... Grund des § 70a des Gerichtskostengesetzes, der durch Artikel 12 Nummer 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) eingefügt worden ist, in ... 2010 (BGBl. I S. 1900), 34. den am 28. Dezember 2010 in Kraft getretenen Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248), 35. den am 18. Juni 2011 in Kraft ...

Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 4/2009 und zur Neuordnung bestehender Aus- und Durchführungsbestimmungen auf dem Gebiet des internationalen Unterhaltsverfahrensrechts
G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898, 2094
Artikel 8 EGAUG Änderung des Gerichtskostengesetzes
... Gerichtskostengesetz vom 5. Mai 2004 (BGBl. I S. 718), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2248) geändert worden ist, wird wie folgt ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed