Artikel 4 - Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (TestRegG k.a.Abk.)

Artikel 4 Änderung des Personenstandsgesetzes


Artikel 4 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 PStG § 27

§ 27 Absatz 4 Satz 2 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 17. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2586) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In Nummer 3 wird das Komma durch einen Punkt ersetzt.

2.
Nummer 4 wird aufgehoben.

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Zitierungen von Artikel 4 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 4 TestRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Anpassung der Vorschriften des Internationalen Privatrechts an die Verordnung (EU) Nr. 1259/2010 und zur Änderung anderer Vorschriften des Internationalen Privatrechts
G. v. 23.01.2013 BGBl. I S. 101
Artikel 2 EGBGBuaÄndG Änderung des Personenstandsgesetzes
... Satz 1 des Personenstandsgesetzes vom 19. Februar 2007 (BGBl. I S. 122), das zuletzt durch Artikel 4 des Gesetzes vom 22. Dezember 2010 (BGBl. I S. 2255) geändert worden ist, werden nach den ...


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