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Artikel 9 - Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung (TestRegG k.a.Abk.)

Artikel 9 Änderung der Hofraumverordnung


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 28. Dezember 2010 HofV § 3

In § 3 Absatz 1 Satz 2 der Hofraumverordnung vom 24. September 1993 (BGBl. I S. 1658) wird die Angabe „31. Dezember 2010" durch die Angabe „31. Dezember 2015" ersetzt.



 

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Modernisierung des Benachrichtigungswesens in Nachlasssachen durch Schaffung des Zentralen Testamentsregisters bei der Bundesnotarkammer und zur Fristverlängerung nach der Hofraumverordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 TestRegG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in TestRegG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 10 TestRegG Inkrafttreten
... Artikel 1 und 2 Nummer 1 sowie die Artikel 6 bis 9 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am 1. Januar ...