Artikel 2 - Fünfte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (5. FeVuaÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt vorbehaltlich Satz 2 am 1. Januar 2011 in Kraft. Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe b, Nummer 9, 17 und 18 tritt am 1. Juli 2011 in Kraft.



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