Eingangsformel - Vierte Verordnung zur Änderung der Arbeitslosengeld II/Sozialgeld-Verordnung (4. Alg II-VÄndV k.a.Abk.)

V. v. 21.12.2010 BGBl. I S. 2321 (Nr. 68); Geltung ab 01.01.2011
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Eingangsformel



Auf Grund des § 13 Absatz 1 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitsuchende -, der zuletzt durch Artikel 2 Nummer 4 Buchstabe a des Gesetzes vom 8. April 2008 (BGBl. I S. 681) geändert worden ist, verordnet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen:



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