Bekanntmachung - Hinweis auf von Bundesrecht abweichendes Landesrecht (Berlin) (LRAbwBek k.a.Abk.)

B. v. 17.01.2011 BGBl. I S. 30, 32 (Nr. 1); Geltung ab 18.12.2010
Bekanntmachung

Bekanntmachung


Bekanntmachung ändert mWv. 18. Dezember 2010 KÜO

Nachstehend wird der Hinweis des Landes Berlin auf von Bundesrecht nach Artikel 72 Absatz 3 Satz 1, Artikel 84 Absatz 1 Satz 2, Artikel 125b Absatz 1 Satz 3 oder Artikel 125b Absatz 2 des Grundgesetzes abweichendes Landesrecht mitgeteilt:

Bundesrecht,
von dem abgewichen wird
Abweichendes Landesrecht
Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
a) Gesetz/Verordnung
(ggf. Einzelvorschrift)
b) Fundstelle
c) Rechtsgrundlage der Abweichung
d) Tag des Inkrafttretens
Kehr- und Überprüfungsordnung vom 16. Juni
2009 (BGBl. I S. 1292)
a) Gebührenordnung für Schornsteinfegerarbeiten im Land Berlin
(Schornsteinfegergebührenordnung - SchfGebO)
b) § 2 der Verordnung vom 3.12.2010 (GVBl. S. 544)
c) Artikel 84 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes
d) 18. Dezember 2010




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