§ 2 - Gesetz zur Aufhebung des Freihafens Hamburg (FrHfHHAufhG k.a.Abk.)

G. v. 24.01.2011 BGBl. I S. 50 (Nr. 3)
Geltung ab 01.01.2013; FNA: 613-11 Zölle
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§ 2


§ 2 ändert mWv. 1. Januar 2013 FrHfHHGrV

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2013 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verordnung über die Grenzen des Freihafens Hamburg vom 22. August 1997 (BGBl. I S. 2320), die zuletzt durch die Verordnung vom 4. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2746) geändert worden ist, außer Kraft.



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