§ 1 - Filmtheaterdigitalisierungsverordnung (FilmDigitV)

V. v. 28.01.2011 BGBl. I S. 125 (Nr. 5)
Geltung ab 11.02.2011; FNA: 707-12-5 Wirtschaftsförderung

§ 1 Anwendungsbereich



Diese Verordnung regelt die Gewährung von Zuschüssen durch die Filmförderungsanstalt für die erstmalige technische Umstellung eines Filmtheaters mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland auf digitales Filmabspiel (Digitalisierung).



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