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§ 8 - Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

§ 8 Zuteilung von Kennzeichen


§ 8 hat 6 frühere Fassungen und wird in 38 Vorschriften zitiert

(1) 1Die Zulassungsbehörde teilt dem Fahrzeug ein Kennzeichen zu, um eine Identifizierung des Halters zu ermöglichen. 2Das Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen (ein bis drei Buchstaben) für den Verwaltungsbezirk, in dem das Fahrzeug zugelassen ist, und einer auf das einzelne Fahrzeug bezogenen Erkennungsnummer. 3Die Zeichenkombination der Erkennungsnummer sowie die Kombination aus Unterscheidungszeichen und Erkennungsnummer dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen. 4Die Erkennungsnummer bestimmt sich nach Anlage 2. 5Das für die Zuteilung vorgesehene Kennzeichen ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen. 6Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen können besondere Kennzeichen nach Anlage 3 erhalten; die Erkennungsnummern dieser Fahrzeuge bestehen nur aus Zahlen; die Zahlen dürfen nicht mehr als sechs Stellen haben.

(1a) 1Bei der Zulassung von zwei Fahrzeugen auf den gleichen Halter oder der Zuteilung des Kennzeichens für zwei zulassungsfreie kennzeichenpflichtige Fahrzeuge des gleichen Halters wird im Rahmen des Absatzes 1 Satz 1 auf dessen Antrag für diese Fahrzeuge ein Wechselkennzeichen zugeteilt, sofern die Fahrzeuge in die gleiche Fahrzeugklasse M1, L oder O1 gemäß Anlage XXIX der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung fallen und Kennzeichenschilder gleicher Anzahl und Abmessungen an den Fahrzeugen verwendet werden können. 2Wechselkennzeichen dürfen nicht als Saisonkennzeichen, rote Kennzeichen, Kurzzeitkennzeichen oder Ausfuhrkennzeichen ausgeführt werden. 3Das Wechselkennzeichen besteht aus einem den Fahrzeugen gemeinsamen Kennzeichenteil und dem jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil. 4Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt mit der Maßgabe, dass

1.
Unterscheidungszeichen und der bis auf die letzte Ziffer gleiche Teil der Erkennungsnummer den gemeinsamen Kennzeichenteil bilden und

2.
die letzte Ziffer der Erkennungsnummer den jeweiligen fahrzeugbezogenen Teil bildet.

5Ein Wechselkennzeichen darf zur selben Zeit nur an einem der Fahrzeuge geführt werden. 6Ein Fahrzeug, für das ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf auf öffentlichen Straßen nur

1.
in Betrieb gesetzt oder

2.
abgestellt

werden, wenn an ihm das Wechselkennzeichen vollständig mit dem gemeinsamen Kennzeichenteil und seinem fahrzeugbezogenen Teil angebracht ist. 7Der Halter darf

1.
die Inbetriebnahme eines Fahrzeugs oder

2.
dessen Abstellen

auf öffentlichen Straßen nur anordnen oder zulassen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 6 vorliegen. 8§ 16 Absatz 1 bleibt unberührt.

(2) 1Die Unterscheidungszeichen der Verwaltungsbezirke werden auf Antrag der Länder vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur festgelegt oder aufgehoben. 2Die Buchstabenkombination des Unterscheidungszeichens darf nicht gegen die guten Sitten verstoßen. 3Es kann auch die Festlegung von mehr als einem Unterscheidungszeichen für einen Verwaltungsbezirk beantragt werden. 4Für die am 1. November 2012 bestehenden Verwaltungsbezirke dürfen nur die Unterscheidungszeichen beantragt werden, die bis zum 25. Oktober 2012 vergeben worden sind. 5Die Festlegung und Aufhebung der Unterscheidungszeichen wird im Bundesanzeiger veröffentlicht. 6Kennzeichen, deren Unterscheidungszeichen aufgehoben sind, dürfen bis zur Außerbetriebsetzung des betroffenen Fahrzeugs weitergeführt werden.

(3) Die Zulassungsbehörde kann das zugeteilte Kennzeichen von Amts wegen oder auf Antrag ändern und hierzu die Vorführung des Fahrzeugs anordnen.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr V. v. 31. Juli 2017 BGBl. I S. 3090 m.W.v. 1. Januar 2018

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Frühere Fassungen von § 8 FZV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2018Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
vom 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
aktuell vorher 01.10.2017Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 23.03.2017 BGBl. I S. 522
aktuell vorher 04.06.2016Artikel 16 WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 02.06.2016 BGBl. I S. 1257
aktuell vorher 01.04.2015Artikel 1 Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
aktuell vorher 01.11.2012Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
vom 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
aktuell vorher 01.07.2012Artikel 1 Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
vom 13.01.2012 BGBl. I S. 103
aktuellvor 01.07.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 8 FZV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 8 FZV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in FZV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 FZV Voraussetzungen für eine Inbetriebsetzung zulassungsfreier Fahrzeuge (vom 15.06.2019)
... öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zudem ein Kennzeichen nach § 8 führen: 1. Kraftfahrzeuge nach § 3 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a und b ... 26 führen. Besteht keine Versicherungspflicht, müssen sie ein Kennzeichen nach § 8 führen. Im Falle des Satzes 2 finden auf die Zuteilung des Kennzeichens die ...
§ 9 FZV Besondere Kennzeichen (vom 01.01.2018)
... Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1 . Es führt als Oldtimerkennzeichen den Kennbuchstaben „H" als amtlichen ... und 7. (aufgehoben) 8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a . Ein grünes Kennzeichen ist auch für Anhänger zuzuteilen, wenn ... zugeteilt. Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1 und führt die Angabe eines Betriebszeitraums als amtlichen Zusatz hinter der ...
§ 9a FZV Kennzeichnung elektrisch betriebener Fahrzeuge (vom 01.01.2018)
... erfüllt. (2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es führt ... Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E" auf dem fahrzeugbezogenen Teil anzubringen. ...
§ 10 FZV Ausgestaltung und Anbringung der Kennzeichen (vom 01.10.2017)
... Kraftfahrzeugs vorhanden und fest angebracht sein. Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest anzubringen. ...
§ 15g FZV Antrag auf Außerbetriebsetzung (vom 01.10.2019)
... Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2. Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a gilt Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass zusätzlich der Sicherheitscode der ...
§ 15i FZV Gemeinsame Regelungen für die Zulassung und Änderungen (vom 01.10.2019)
... ausgenommen ist, 4. das Kennzeichen als allgemeines Kennzeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Anlage 4 Abschnitt 2 zugeteilt werden soll, 5. der Halter den Besitz der ...
§ 16 FZV Prüfungsfahrten, Probefahrten und Überführungsfahrten mit rotem Kennzeichen (vom 03.07.2021)
... wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. Ein Fahrzeug, dem nach § 8 Absatz 1a ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, ... rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1 , jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „06". ... rote Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1 , jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „05". ...
§ 16a FZV Probefahrten und Überführungsfahrten mit Kurzzeitkennzeichen (vom 01.10.2019)
... besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 , jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03" oder ...
§ 17 FZV Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer (vom 01.04.2015)
... besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „07". ...
§ 19 FZV Fahrten zur dauerhaften Verbringung eines Fahrzeugs in das Ausland (vom 01.01.2018)
... tritt das Ausfuhrkennzeichen. Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 und einer Erkennungsnummer. Die Erkennungsnummer besteht aus einer ein- bis ... ist die Zuteilung dieses Kennzeichens unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und der nach § 8 zugeteilten Kennzeichen zur Entstempelung zu beantragen. Die bisherige ...
§ 32 FZV Speicherung der Halterdaten in den Fahrzeugregistern (vom 15.06.2019)
...  1. im Zentralen Fahrzeugregister a) bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen nach § 8 zugeteilt ist, b) bei Fahrzeugen, denen ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt ist,  ... 2. im örtlichen Fahrzeugregister a) bei Fahrzeugen, denen ein Kennzeichen nach § 8 zugeteilt ist, b) bei Fahrzeugen, denen ein Ausfuhrkennzeichen zugeteilt ist,  ... Fahrzeugregister sind über beruflich selbstständige Halter, denen ein Kennzeichen nach § 8 zugeteilt wird, die Daten über Beruf oder Gewerbe zu speichern. (3) Im Zentralen ...
§ 44 FZV Löschung der Daten im Zentralen Fahrzeugregister (vom 15.06.2019)
... Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im Zentralen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 5 sieben Jahre, nachdem ...
§ 45 FZV Löschung der Daten im örtlichen Fahrzeugregister
... Bei Fahrzeugen mit Kennzeichen nach § 8 sind die Daten im örtlichen Fahrzeugregister vorbehaltlich des Absatzes 4 spätestens ein ...
§ 47 FZV Ausnahmen (vom 01.01.2018)
... Abschnitte 1 bis 5 dieser Verordnung, jedoch nicht von § 12 Absatz 1 und Absatz 3 Satz 1 und § 8 Absatz 1a , in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne Antragsteller ...
§ 48 FZV Ordnungswidrigkeiten (vom 28.07.2021)
... fahrlässig 1. entgegen a) § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 1 , § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 oder § 10 Absatz 12 Satz 1, b) § 16 ... setzt, 2. entgegen § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 6, § 5 Absatz 2 Satz 2, § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 1 , § 9 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1, § 10 Absatz 11 Satz 4 oder Absatz 12 Satz 2, § 13 ... oder nicht ordnungsgemäß außer Betrieb setzen lässt, 8a. entgegen § 8 Absatz 1a Satz 5 ein Wechselkennzeichen zur selben Zeit an mehr als einem Fahrzeug führt, 9. ... Wechselkennzeichen zur selben Zeit an mehr als einem Fahrzeug führt, 9. entgegen § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 2 oder § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 ein Fahrzeug abstellt, 9a. das Abstellen eines ... 3 Satz 5 Nummer 2 ein Fahrzeug abstellt, 9a. das Abstellen eines Fahrzeugs entgegen § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 2 oder § 9 Absatz 3 Satz 6 Nummer 2 anordnet oder zulässt, 9b. entgegen § ...
§ 50 FZV Übergangs- und Anwendungsbestimmungen (vom 03.07.2021)
... Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt und festgelegt im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5 . Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 4 darf ein neues Unterscheidungszeichen auf ... als beantragt und festgelegt im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5. Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 4 darf ein neues Unterscheidungszeichen auf Antrag für einen am 1. November 2012 bestehenden ... bis zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5 . (3) Folgende Fahrzeugdokumente gelten als Fahrzeugdokumente im Sinne dieser Verordnung ...
Anlage 2 FZV (zu § 8 Absatz 1 Satz 4) Ausgestaltung, Einteilung und Zuteilung der Buchstaben- und Zahlengruppen für die Erkennungsnummern der Kennzeichen (vom 01.07.2012)
Anlage 3 FZV (zu § 8 Absatz 1 Satz 6) Unterscheidungszeichen der Fahrzeuge der Bundes- und Landesorgane, der Bundesministerien, der Bundesfinanzverwaltung, der Bundespolizei, der Wasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk, der Bundeswehr, des Diplomatischen Corps und bevorrechtigter Internationaler Organisationen (vom 01.10.2017)
Anlage 4 FZV (zu § 10 Absatz 2, § 16 Absatz 5 Satz 1, § 16a Absatz 3 Satz 2, § 17 Absatz 2, § 19 Absatz 1 Nummer 3) Ausgestaltung der Kennzeichen (vom 03.07.2021)
... Wechselkennzeichen ausgeführt sein. Die Wechselkennzeichen bestehen nach Maßgabe des § 8 Absatz 1a aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil. Auf dem gemeinsamen ...
 
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Zitat in folgenden Normen

Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung (KfzPflVV)
V. v. 29.07.1994 BGBl. I S. 1837; zuletzt geändert durch Artikel 5 V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103
§ 5 KfzPflVV (vom 01.07.2012)
... Wegen oder Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen nicht ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Dritte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 23.03.2017 BGBl. I S. 522
Artikel 1 3. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Wort „Fahrzeug" das Wort „unverzüglich" eingefügt. 4. § 8 Absatz 1a Satz 6 wird durch folgende Sätze ersetzt: „Ein Fahrzeug, für das ein ... Teil I nach § 15b Absatz 4 Satz 1 Nummer 2. Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a gilt Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass zusätzlich der Sicherheitscode der ... Kennzeichen zugeteilt hatte, 7. das Kennzeichen als allgemeines Kennzeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Anlage 4 Abschnitt 2 zugeteilt war und als solches wieder zugeteilt werden soll und  ... werden, wenn das Saisonkennzeichen nicht gleichzeitig geführt wird. Ein Fahrzeug, dem nach § 8 Absatz 1a ein Wechselkennzeichen zugeteilt ist, darf nach den Sätzen 1 und 2 in Betrieb gesetzt werden, ... besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach Maßgabe des § 8 Absatz 1 , jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03" oder ... „1. entgegen a) § 3 Absatz 1 Satz 1, § 4 Absatz 1, § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 1 , § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 1 oder § 10 Absatz 12 Satz 1, b) § 16 ... setzt, 2. entgegen § 3 Absatz 4, § 4 Absatz 6, § 5 Absatz 2 Satz 2, § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 1 , § 9 Absatz 3 Satz 6 Nummer 1, § 10 Absatz 11 Satz 4 oder Absatz 12 Satz 2, § 13 ... Nummer 9 wird durch die folgenden Nummern 9, 9a und 9b ersetzt: „9. entgegen § 8 Absatz 1a Satz 6 Nummer 2 oder § 9 Absatz 3 Satz 5 Nummer 2 ein Fahrzeug abstellt, 9a. das Abstellen eines ... 3 Satz 5 Nummer 2 ein Fahrzeug abstellt, 9a. das Abstellen eines Fahrzeugs entgegen § 8 Absatz 1a Satz 7 Nummer 2 oder § 9 Absatz 3 Satz 6 Nummer 2 anordnet oder zulässt, 9b. entgegen ... 28. In Anlage 3 werden in der Bezeichnung der Anlage im Klammerzusatz die Wörter „zu § 8 Absatz 1 Satz 5 " durch die Wörter „zu § 8 Absatz 1 Satz 6" ersetzt. 29. ... die Wörter „zu § 8 Absatz 1 Satz 5" durch die Wörter „zu § 8 Absatz 1 Satz 6 " ersetzt. 29. Anlage 4 wird wie folgt geändert: a) In der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.10.2012 BGBl. I S. 2232
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... § 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung" gestrichen. 5. § 8 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als beantragt und festgelegt im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5. Unterscheidungszeichen nach Maßgabe der Anlage 1 Nummer 2 in der bis ... zum 31. Oktober 2012 geltenden Fassung dieser Verordnung gelten als aufgehoben im Sinne des § 8 Absatz 2 Satz 1 und 5." c) Absatz 3 wird wie folgt geändert:  ... ersetzt. f) Folgender Absatz 8 wird angefügt: „(8) § 8 Absatz 2 ist für die Dauer der Sonderregelung zur Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer durch ...

Erste Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 08.10.2013 BGBl. I S. 3772; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 2 1. FZVuGebOStÄndV Weitere Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (vom 11.11.2014)
... der Sicherheitscodes der Stempelplaketten ersetzt. Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a muss im Falle des Satzes 3 Nummer 3 zusätzlich auch der Sicherheitscode der ... der Abschnitte 1 bis 5 dieser Verordnung, jedoch nicht von § 12 Absatz 1 und 2 und § 8 Absatz 1a, in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne ...

Fünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 15.09.2015 BGBl. I S. 1573
Artikel 1 50. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... erfüllt. (2) Das Kennzeichen im Sinne des Absatzes 1 ist das nach § 8 Absatz 1, auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen ergänzt um ... 1 Nummer 3, ein Hinweis darauf einzutragen. Im Falle dass ein Wechselkennzeichnen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt wird, ist der Kennbuchstabe „E" auf dem fahrzeugbezogenen Teil ...

Gesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Artikel 9 ZollVNeuOrgG Änderung von Rechtsverordnungen
... In der Gliederungseinheit „1. Unterscheidungszeichen Bund" der Anlage 3 zu § 8 Absatz 1 Satz 5 der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vom 3. Februar 2011 (BGBl. I S. 139), die ...

Siebenundvierzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 3 47. StVRÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit ...

Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung, anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
V. v. 13.01.2012 BGBl. I S. 103; zuletzt geändert durch Artikel 4a V. v. 10.05.2012 BGBl. I S. 1086
Artikel 1 FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... oder Name und Anschrift des gesetzlichen oder benannten Vertreters." 3. In § 8 wird nach Absatz 1 folgender Absatz 1a eingefügt: „(1a) Bei der Zulassung ... Nummer 8 angefügt: „8. Fahrzeuge mit einem Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a." 5. § 10 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 5 ... 1 folgender Satz 2 eingefügt: „Bei Wechselkennzeichen im Sinne des § 8 Absatz 1a sind der gemeinsame Kennzeichenteil und der fahrzeugbezogene Teil jeweils fest ... Anlage 2 Nummer 2 Satz 2 und 3" durch die Angabe „§ 12 Absatz 1 und 2 und § 8 Absatz 1a" ersetzt. 14. § 48 wird wie folgt geändert: a) In ... a wird nach der Angabe „§ 4 Absatz 1" ein Komma und die Angabe „§ 8 Absatz 1a Satz 6" eingefügt. b) Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a ... Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 8a eingefügt: „8a. entgegen § 8 Absatz 1a Satz 5 ein Wechselkennzeichen zur selben Zeit an mehr als einem Fahrzeug ... c) Nummer 9 wird wie folgt gefasst: „9. entgegen § 8 Absatz 1a Satz 6 oder § 9 Absatz 3 Satz 5 ein Fahrzeug auf öffentlichen Straßen ... ausgeführt sein. Die Wechselkennzeichen bestehen nach Maßgabe des § 8 Absatz 1a aus dem gemeinsamen Kennzeichenteil und dem fahrzeugbezogenen Teil. Auf dem ...
Artikel 4 FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... Straße in Betrieb gesetzt § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 16 Abs. 2 Satz 7 § 19 Abs. 1 Nr. ... Kennzeichen auf einer öffent- lichen Straße abgestellt § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 48 Nr. 9 40 Euro. ...
Artikel 5 FZVuaÄndV Änderung der Kraftfahrzeug-Pflichtversicherungsverordnung
... Wegen oder Plätzen zu benutzen oder benutzen zu lassen, wenn es das nach § 8 Absatz 1a der Fahrzeug-Zulassungsverordnung vorgeschriebene Wechselkennzeichen nicht ...

Verordnung zur Änderung fahrpersonalrechtlicher, güterkraftverkehrsrechtlicher und zulassungsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.05.2013 BGBl. I S. 1395
Artikel 2a FahrPersRuaÄndV
... ist, wird nach Satz 1 folgender Satz eingefügt: „Abweichend von § 8 Absatz 2 Satz 4 darf ein neues Unterscheidungszeichen auf Antrag für einen am 1. November ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 22.03.2019 BGBl. I S. 382
Artikel 1 4. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... Teil I nach § 15d Absatz 1 Nummer 2. Bei Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a gilt Satz 1 Nummer 2 mit der Maßgabe, dass zusätzlich der Sicherheitscode der ... ausgenommen ist, 4. das Kennzeichen als allgemeines Kennzeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 1 bis 4 und Anlage 4 Abschnitt 2 zugeteilt werden soll, 5. der Halter den Besitz der ...

WSV-Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 02.06.2016 BGBl. I S. 1257, 1728
Artikel 16 WSVZuAnpV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ersetzt. 2. In § 8 Absatz 1 Satz 6 werden die Wörter „Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes" ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 16.04.2014 BGBl. I S. 348
Artikel 7a 10. FeVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt § 8 Absatz 1a Satz 6 § 9 Absatz 3 Satz 5 § 16 Absatz 2 Satz 8 § 19 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und anderer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 30.10.2014 BGBl. I S. 1666
Artikel 1 2. FZVuaÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... 12 Absatz 1 Satz 3" eingefügt. 4. In § 8 Absatz 1 wird nach Satz 4 folgender Satz eingefügt: „Das für die ... ist dem Antragsteller auf Wunsch vor der Zuteilung mitzuteilen." 5. In § 8 Absatz 2 Satz 1, § 10 Absatz 11 Satz 2, § 20 Absatz 1 Satz 3, Absatz 4, § 26 Absatz ... aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach Maßgabe des § 8 Absatz 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit „03" oder ...
Artikel 2 2. FZVuaÄndV Änderung der Ersten Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... der Abschnitte 1 bis 5 dieser Verordnung, jedoch nicht von § 12 Absatz 1 und 2 und § 8 Absatz 1a, in bestimmten Einzelfällen oder allgemein für bestimmte einzelne ...
Artikel 3 2. FZVuaÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
... auf einer öffentlichen Straße in Betrieb gesetzt § 8 Absatz 1a Satz 6 § 9 Absatz 3 Satz 5 § 16a Absatz 3 Satz 5 § 19 ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 31.07.2017 BGBl. I S. 3090
Artikel 1 2. FZVuGebOStÄndV Änderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung
... im Zentralen Fahrzeugregister mit dem Antrag auf Zulassung nachzuweisen." 4. In § 8 Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „nach Landesrecht zuständige Behörde ... Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1 . Es führt als Oldtimerkennzeichen den Kennbuchstaben „H" als amtlichen Zusatz ... „Es besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer nach § 8 Absatz 1 und führt die Angabe eines Betriebszeitraums als amtlichen Zusatz hinter der ... Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Das Kennzeichen nach Absatz 1 ist das nach § 8 Absatz 1 , auch in Verbindung mit § 9 Absatz 2 und 3, zugeteilte Kennzeichen. Es führt den ... der Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II zu vermerken ist. Wird ein Wechselkennzeichen nach § 8 Absatz 1a zugeteilt, ist der Kennbuchstabe „E" auf dem fahrzeugbezogenen Teil ... Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Es besteht aus dem Unterscheidungszeichen nach § 8 Absatz 1 Satz 2 und einer Erkennungsnummer." bb) Folgender Satz 4 wird eingefügt:  ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 13.11.2001 BGBl. I S. 3033; aufgehoben durch § 5 V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498
Anlage Nr. 174 - 185c BKatV (zu § 1 Abs. 1) Verstöße gegen Regeln der FZV (vom 01.11.2012)
... Straße in Betrieb gesetzt § 3 Abs. 1 Satz 1 § 4 Abs. 1 § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 16 Abs. 2 Satz 8 § 19 Abs. 1 Nr. ... Kennzeichen auf einer öffent- lichen Straße abgestellt § 8 Abs. 1a Satz 6 § 9 Abs. 3 Satz 5 § 48 Nr. 9 40 Euro  ...


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